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Zur Zukunft der Klangkörper im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.21.02.2024

Text: Horst E. Wegener
Auf der Suche nach möglichen Einsparpotentialen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird derzeit auf dessen Orchester, Chöre und Bigbands verwiesen – deren es zu viele gäbe, mahnen Pfennigfuchser. Unterm Strich und bei Licht besehen leisteten sich die sieben ARD-Anstalten mit eigenen Klangkörpern anno 2023 zehn professionelle Orchester, fünf professionelle Chöre und vier Bigbands. Vorausschauend hatte die Musik- und Orchestergewerkschaft Unisono mit Vertretern aller Klangkörper bereits im Vorjahr ein Positionspapier erstellt, in dem auf die Relevanz der Musikvermittlung hingewiesen wurde. Laut Unisono-Geschäftsführer Gerald Mertens sei gerade das Thema Musikvermittlung über die Jahre hinweg im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die Klangkörper mit eigenen Personen, die sich speziell darum kümmerten, ausgebaut worden. Außerdem würden die Rundfunk-Klangkörper auch dort wirken, wo es keine kommunalen Orchester gebe – „gerade im ländlichen Raum sowohl über die Übertragung durch das Programm als auch durch Auftritte von Kammermusik-Ensembles in Schulen“, gab der Unisono-Mann zu bedenken. Gedacht war das an SWR-Intendant Kai Gniffke in seiner Funktion als ARD-Vorsitzender seinerzeit weitergeleitete 16-seitige Positionspapier als Argumentationshilfe für die Entscheider in der Medienpolitik, um Parlamentarier, Staatskanzleien und Parteien fürs Thema zu sensibilisieren.
Sich nachvollziehbaren Argumenten wie so oft verweigernd, und stattdessen lieber auf Polterer am Stammtisch markierend, forderte Bayern Ministerpräsident Markus Söder anlässlich einer Klausur der Rundfunkkommission der Länder dann vor wenigen Wochen gar eine Halbierung der Anzahl der Klangkörper der Landesrundfunkanstalten. Der Deutsche Musikrat reagierte prompt und bezeichnete die Haltung der bayerischen Landesregierung als „populistischen Tiefpunkt“ in der zu führenden Debatte über denkbare Sparmaßnahmen. Professor Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates wies darauf hin, dass derzeit nur 2,2 Prozent der Haushaltsabgabe in die Finanzierung der Rundfunkensembles fließen würden. Diese Ensembles sind laut Höppner „Kulturbotschafter, ein Ort gesellschaftlichen Zusammenfindens und der Musikvermittlung, nicht zuletzt aber auch ein Motor für das Musikleben in den Ländern. Sie tragen darüber hinaus wesentlich dazu bei, die Musikwirtschaft als eine Säule der deutschen Wirtschaft zu stärken“.
Allerdings ist Söders Vorstoß insoweit delikat, weil die Rundfunkanstalten nicht gesetzlich verpflichtet sind, „Klangkörper zu unterhalten“, wie der mittlerweile erarbeitete „Bericht des Zukunftsrates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ zu bedenken gibt. Die Klangkörper stellen laut Zukunftsrat „zweifellos einen wertvollen Beitrag zum deutschen Musikleben dar, das in Europa auch deswegen seines gleichen sucht.“ Dennoch sollte geprüft werden, „ob und in welchem Umfang die Öffentlich-Rechtlichen auch in Zukunft Klangkörper unterhalten und finanzieren können.“
Schön und gut – was Markus Söders Radikalsparplan ausspart sind spezifische Reformvorschläge. Will Bayern etwa mit „gutem Beispiel“ vorangehen und die drei Klangkörper des Bayerischen Rundfunks abschaffen? Oder will es Klangkörper dort abschaffen, wo es Bayern nicht betrifft? Beantwortet werden müsste in der Tat jene Frage, wie sich die Finanzierung der Klangkörper künftig gewährleisten ließe – auch angesichts des Umstands, dass es dem Beitragszahler  hierzulande schwer zu vermitteln sein dürfte, via Rundfunkbeitrag zusätzlich Orchester zu finanzieren, wenn der Staat das gar nicht von den Rundfunkanstalten fordert! Die dafür bereit gestellten 2,2 Prozent machten anno 2022 immerhin 188 Millionen Euro aus. Klar ist, dass die Modifizierung des Finanzierungsrahmens der Klangkörper und die künftige Absicherung dieses „einzigartigen Kulturguts“ alternativ etwa durch das Steueraufkommen der jeweiligen Länder unumgänglich sind. Und damit könnte mehr Substanz eingelöst werden als mit Söders Radikal-Papier, das eher für einen Bierzeltschwatz taugt -  und für Verhandlungen in der Rundfunkkommission der Länder definitiv ungeeignet erscheint.

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