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Grund zum Feiern?21.02.2024



Text und Foto: Thea Drexhage

Während die Summe, geplant sind 4 Millionen für Festivals und 2 x 1,5 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren für Live-Clubs, mitnichten nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, gerade, wenn es auf Landesebene so hapert wie in Niedersachsen, begrüßt die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikstätten, diese Entwikklung, denn bisher gab es diese Fördermöglichkeiten für Musikspielstätten nur auf kommunaler oder Landesebene. So betont Thore Debor, Sprecher des AK Kulturraumschutz der LiveKomm: „„Dass die Haushälter in der Bereinigungssitzung einen neuen Haushaltstitel für ein Pilotprojekt Bundesschall-schutzprogramm beschlossen haben, ist ein sehr erfreulicher Schritt. Nach den langen LiveKomm- Bemühungen und zahlreichen Gesprächen, unter anderem auf den Nach Acht Konferenzen, sind nun erstmals auf Bundesebene konkrete Erfolge in Sachen Schallschutz für Musikclubs absehbar. Als Pilotprojekt kann nun das Zusammenspiel von Bund und Ländern erprobt und der enorme, bundesweite Bedarf für Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt
werden.“
Es ist ein äußerst wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn Livemusikspielstätten sehen sich nicht nur durch fehlende Einnahmen und Kostensteigerung durch die Inflation bedroht, sondern auch durch Nachbarschaftsstreitigkeiten, wegen mangelnder Lärmschutzmaßnahmen. Gerade in stetig wachsenden Städten mit immer neu entstehenden Wohngebieten werden kleinere Clubs weiter an den Rand gedrängt und in ihrer Existenz bedroht. Solch neue Maßnahmen zeigen ein Bemühen, um ein Funktionierendes Miteinander von Gesellschaft und (Sub-)Kultur zu fördern. Zur genauen Umsetzung des Bundesschall-schutzprogramms gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Informationen. Der Förderfonds für Festivals wurde bereits im vergangenen Winter mit einem Fördervolumen von 5 Millionen Euro ins Leben gerufen und sah einen Förderbetrag bis maximal 50.000 Euro vor. Berücksichtigt wurden dabei zu 80% Festivals mit einer Besucher*innenzahl von 15.000 Menschen oder weniger, was vor allem Festivalprojekte im ländlichen Raum unterstützen sollte. Größere Festivals konnten Teilprojekte fördern lassen. Die Förderanträge überschritten das Fördervolumen jedoch um ein Weites. Entschieden wurde nicht im Windhundverfahren, sondern durch eine Fachjury. Es ist davon auszugehen, dass der Ablauf mit dem neuen Fördervolumen ein ähnlicher sein wird.

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