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Kann das abschrecken?26.03.2021



Text: Laura Altenbach
Foto: Rüdiger Schön
Dies ist jetzt mit dem neuen Gesetz in die Wege geleitet worden. So droht nun in Fällen von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ oder dem Besitz von Kinderpornografie eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. „Für die, die sich im Internet kinderpornografisches Material besorgt haben, war der Strafrahmen mitunter geringer als bei einem einfachen Ladendiebstahl. Das konnte so nicht bleiben“, kommentiert dazu die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU), die das Gesetz begrüßt. Wie auf der Website des Deutschen Bundestages zu lesen ist, war eine solche Gesetzesänderung längst überfällig. Im Jahr 2019 sind die verzeichneten Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 65 Prozent gestiegen. Im Vergleich zu 2018 ist ein Anstieg der Delikte von elf Prozent verzeichnet worden. Der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern wird nun aufgeteilt in drei separate Straftatbestände, „um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen“, wie der Internetseite des Deutschen Bundestages zu entnehmen ist. So wird künftig sexualisierte Gewalt gegen Kinder mit einem bis zu 15 Jahren Haft geahndet. Davor bestand das mögliche Strafmaß lediglich in einem Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Verbreitung von Kinderpornographie, die bislang mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft wurde, wird nun mit einem bis zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet. Im Falle eines gewerbs- oder bandenmäßigen Verbreitens entsprechender Inhalte kann mit zwei bis 15 Jahren Haft gerechnet werden (zuvor lediglich sechs Monate bis zehn Jahre). Zudem wird auch der Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild von nun an mit Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren verfolgt.
Mit weiteren Maßnahmen, die vor allem die Prävention betreffen, wird ebenfalls der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ins Auge genommen, denn, wie auch Barbara Havliza betont, muss es „[v]orrangiges Ziel [...] sein, diese verabscheuungswürdigen Taten bereits in ihrer Entstehung zu verhindern. […] Kinderschutz kann man gar nicht wichtig genug nehmen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, gefährdete Kinder aus dem Blick zu verlieren. […] Wir müssen besser werden bei der Risiko- und Gefährdungseinschätzung für Kinder und Jugendliche. Wir müssen schließlich auch besser werden, Täterstrategien zu durchschauen, sie zu durchbrechen und Taten aufzudecken“. Ein erster Meilenstein bildet dabei der Abschlussbericht der sogenannten Lügde-Kommision, der in Niedersachsen Mitte Dezember 2020 veröffentlicht wurde und 44 entsprechende Empfehlungen an die Landesregierung und die Fachpraxis enthält.

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