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Liebe Leserin, Lieber Leser!08.10.2020

Das war’s! Holt die Flaggen vom Mast!                                                        
Nein, nicht die Europafahne, auch nicht die Regenbogenflagge und auch nicht die der Vereinten Nationen. Gemeint ist die Flagge mit drei waagerechten, gleich breiten Streifen in den Farben Schwarz, Weiß und Rot. Auch in dieser Reihenfolge. Wer diese Flaggen in aller Öffentlichkeit zeigt und sie triumphierend schwenkt, wird in Zukunft auch in Niedersachsen wegen Ordnungswidrigkeit belangt. Das betrifft die Verwendung der Reichsflagge als auch der Reichskriegsflagge. Die waren in letzter Zeit auf Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen aufgefallen. Besonders allerdings auf der kürzlichen Demo am 30.8. vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. Zu den ersten Bundesländern, die diese Flaggen verboten hatten, gehörte Bremen. In Niedersachsen hat vor ein paar Tagen Innenminister Pistorius (SPD) nachgezogen und das Zeigen dieser Flaggen in der Öffentlichkeit verboten. „Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung. Diese Flaggen sind Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. Sie stehen für eine offene Ablehnung der Grundsätze, auf denen unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen.“, so der Niedersächsische Innenminister. Am 1.10.2020 wurde nun ein Erlass an die Verwaltungsgehörden und die Polizei herausgegeben, damit diese energisch gegen diese rechtsextremistischen Symbole vorgehen können. Bei der Verwendung der Flaggen ist zukünftig ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, wobei die Flaggen sichergestellt werden können. „Der Erlass ist ab sofort gültig.” Das war überfällig.
Die Redaktion

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