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Liebe Leserin, lieber Leser,
Und jetzt noch die E-Roller...08.05.2019

Egal ob Alt oder Jung: Sie sind in der Lage, auf gröbstem Grund zu fahren, meistern die engsten Wegstrecken und sind Spezialisten im Umfahren von Mülltonnen, Autos und Fußgängern. Jetzt aber könnte ein Tropfen aus dem Verkehrsministerium das Fass zum Überlaufen bringen: der Elektroroller.  Schauen wir in die Straßenverkehrsordnung. Die verbietet allen Fahrzeugen, die ein Nummernschild haben, auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen zu fahren. Dazu gehören auch Roller und Räder mit Elektroantrieb. Also ab mit ihnen auf die Straße! Doch Halt! Für geschlossene Ortschaften gilt eine Ausnahme: Hier dürfen auch Mofas einen Radweg und damit auch einen gemeinsamen Fuß- und Radweg benutzen. Ein Mofa ist ein motorisiertes Fahrrad mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, welches schneller als 6 km/h, aber nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Damit hätten wir den Salat: Oldenburgs ohnehin schon überlastete Radwege sollen also auch noch die E-Roller aufnehmen, zur Entlastung des Autoverkehrs auf den Straßen. Nun bleibt es Spekulation, ob Verkehrsminister Scheuer 10 Meter auf dem Radweg an der Nadorster Straße mit einem E-Roller unfallfrei bewältigen könnte, aber die Oldenburger Stadtverwaltung muss nun dringend und deutlich den Ausbau der Fahrradwege beschleunigen. Denn, auch das sagt die Straßenverkehrsordnung: Ein Rad- und Fußweg muß wenigstens 2,5 Meter breit sein. Ist er schmaler, oder aus anderen Gründen (Beschaffenheit) für Radfahrer unzumutbar, entfällt die Benutzungspflicht für Radfahrer, Mofa und Elektroroller. Also doch rauf auf die Straße? Alles weitere regelt die StVO, oder das Recht des Stärkeren?
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