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Macht und Ohnmacht: Was macht das EU-Parlament13.03.2019



Text  |  Christoph Kienemann


Vom 23. bis zum 26. Mai finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die BürgerInnen der Europäischen Union sind dann aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und die 750 Abgeordneten zu bestimmen, die in Straßburg und Brüssel ihre Interessen vertreten. Die Bundesrepublik stellt dabei mit 96 Abgeordneten den größten Anteil im Parlament. Doch welche Befugnisse hat das EU-Parlament? Im komplexen Machtgeflecht der EU ist das Parlament der einzige Teil, der eine direkte Legitimation durch die BürgerInnen besitzt. Während der Europäische Rat die Regierungen der Mitgliedsstaaten repräsentiert und die Kommission durch den Rat nominiert, sitzen im Parlament echte VolksvertreterInnen. Die Kompetenzen des EU-Parlamentes sind aber weiterhin nicht mit denen vieler nationaler Parlamente vergleichbar. Aktuell ist das Europäische Parlament ein Mitgesetzgeber, es verfügt über eine Haushaltsbefugnis und nimmt gegenüber allen europäischen Einrichtungen die Aufgabe einer demokratischen Kontrolle wahr. Dabei hat das Parlament allerdings kein Recht, eigene Gesetzesvorhaben zu erarbeiten und in den legislativen Prozess einzubringen. Auf EU-Ebene schlägt die Kommission Gesetze vor (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), über die sich das Parlament und der Rat dann verständigen müssen. Seit dem Jahr 2010 kann das Parlament aber die Kommission zu einem Gesetzgebungsverfahren auffordern, welches dann innerhalb von 12 Monaten erfolgen muss. Weiterhin muss die Kommission dem EU-Parlament den Haushalt der EU zur Genehmigung vorlegen. Dieser belief sich beispielsweise im Jahr 2015 auf 145 Milliarden Euro. Das Parlament übt gegenüber allen EU-Organen eine demokratische Kontrolle aus und wählt den Präsidenten oder die Präsidentin der EU-Kommission. Darüber hinaus muss es die gesamte Besetzung der Kommission absegnen.
Auch wenn die geringe Machtfülle des Parlaments oftmals kritisiert wird, sind die Entscheidungen der Abgeordneten dennoch von großer Bedeutung für die BürgerInnen der EU. Kontroverse Debatten über das Freihandelsabkommen TTIP, die Reform des EU-Urheberrechts oder die Diskussion um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erreichten auch viele Menschen in den Mitgliedsstaaten. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren bei Mobilfunktelefonaten wurde ebenfalls durch das EU-Parlament entschieden, wie die Grenzwerte zur Luftreinhaltung in der EU. Allerdings schlug sich diese große Bedeutung des Parlaments für den Alltag der Menschen nicht in der Wahlbeteiligung bei den Europawahlen nieder. Bei der letzten Wahl im Jahr 2014 gingen europaweit nur 42,61 % der Menschen zur Wahl.

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