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Schutz der Wohnung29.03.2021



Text: Christoph Kienemann
Foto: Rüdiger Schön
„Endlich gibt es Mindeststandards fürs Wohnen, mit denen unsere Städte und Gemeinden unwürdige Zustände wirksam bekämpfen können", teilte die Grünen-Landtagsabgeordnete und kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Susanne Menge mit. Bereits vor drei Jahren hatte die Landtagsfraktion der Grünen einen ersten Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht, jetzt wurde das Wohnraumschutzgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Insbesondere die niedersächsischen Kommunen hatten ein Handeln des Landes gefordert, da ihnen eine rechtliche Handhabe gegen das Problem der „Schrottimmobilien“ fehlte. Das neue Gesetz sieht Mindestanforderungen für vermieteten Wohnraum vor. Dazu gehören ausreichend Tageslicht, Belüftung, Energie-, Wasserversorgung sowie Entwässerung, Heizungen und Sanitäreinrichtungen und mindestens 10 Quadratmeter pro Person. „Der Überbelegung von Mietwohnungen mit zu vielen Menschen schiebt das Wohnraumschutzgesetz einen Riegel vor. Gesetzlich geregelt wird jetzt auch der Umgang mit Werksvertragsarbeitern, sie werden besser vor einer „unangemessenen Einquartierung“ geschützt, so Bauminister Olaf Lies (SPD). Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf im vergangenen Jahr gebilligt, Hintergrund waren die katastrophalen Zustände in einer Delmenhorster Wohnanlage. „Leider haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder sehen und erleben müssen, dass Menschen in unwürdigen Wohnverhältnissen leben und dafür auch noch viel zu viel Geld bezahlen müssen. Damit ist jetzt Schluss. Das Gesetz stellt den Mieterschutz in den Vordergrund, Vermieter werden in die Pflicht genommen. Das ist der richtige und vernünftige Weg“, ergänzte Lies.
Eigentümer*innen drohen nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie vorliegende Mängel nicht beheben. Auf Druck der Grünen und der Gewerkschaften wurden neben Wohnungen auch Arbeitnehmerunterkünfte etwa für Beschäftigte auf Schlachthöfen unter dieses Gesetz gefasst. Auch dort gelten in Zukunft gleiche Standards wie 10 m² Mindestwohnfläche pro Mensch: „Die Groko wollte zunächst nur 9m² pro Erwachsenen und 6m² pro Kind zugestehen, jetzt gibt es 10m² Wohnfläche für alle", so Menge.

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