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Was passiert mit dem Blockhaus?29.05.2019

Dabei solle sichergestellt werden, dass weiterhin kirchliche Gruppen das Blockhaus Ahlhorn nutzen können und die Kirche auf dem Blockhausgelände „St. Petrus zu den Fischteichen“ erhalten bleibt. Weiterhin wurde der Oberkirchenrat beauftragt, unter Beteiligung des Kuratoriums für das Blockhaus Ahlhorn neue Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen zu prüfen, die den Betrieb in eigener Regie unter Beachtung der Einsparvorgaben im Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates weiter möglich machen. Die Ergebnisse sollen der 49. Synode im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hintergrund der Entscheidung ist der Beschluss der Synode vom Mai 2018, aufgrund der begrenzten Finanzmittel bis zum Jahr 2030 rund 124 Millionen Euro einzusparen, um somit langfristig einen ausgeglichen Haushalt erreichen zu können.

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