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Car-Sharing erschwert?
Landtag verabschiedet neues Straßengesetz25.11.2020



Während der Sitzung des niedersächsischen Landtags am 10. November stimmten die Regierungsfraktionen von SPD und CDU für ein neues Straßengesetz. Entgegen eines ursprünglichen Referentenentwurfs hat die Große Koalition ein kriterienbasiertes Auswahlverfahren für Stellplätze in den Kommunen verbindlich festgeschrieben. Die Grünen kritisieren, dass dieses Verfahren zulasten der Car-Sharing-Anbieter*innen geht.
„Das beschlossene Verfahren führt zu einem deutlich größeren bürokratischen Aufwand. Die Kommunen werden es sich nun zwei Mal überlegen, ob sie dieses Verfahren überhaupt starten.“, so Susanne Menge, Landtagsabgeordnete der grünen Landtagfraktion Niedersachsen.
Letztere träfe nicht nur kleinere Kommunen, die bei nur einem Anbieter von einem Verfahren absehen, sondern auch Städte wie Oldenburg. Hier werd die Vergabe gegenwärtig als Antragsverfahren durchgeführt, da die Car-Sharing-Anbieter*innen bislang nicht um dieselben Flächen konkurrieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetz ist dies nun nicht mehr möglich. Ursprünglich war im Gesetzt vorgesehen, dass die Kommunen Kriterien für die Vergabe festlegen können, im beschlossen Entwurf werden die Kommunen nun dazu verpflichtet. Die Kriterien sollen dabei insbesondere dem Ziel der Reduzierung des Individualverkehrs dienen und dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu senken. „Wir Grünen haben intensiv für die anfangs vorgesehene Kann-Regelung geworben. Die verbindliche Festschreibung von kriterienbasierten Auswahlverfahren kann zu unnötig komplizierten Zuteilungsverfahren und damit letztendlich zu einer Behindert der Car-Sharing-Förderung führen“, kritisierte Menge weiter.
Eigentlich wäre die Ausweitung von Car-Sharing Angeboten ist ein notwendiger Baustein der Verkehrswende. Doch seit Jahren stockt der Ausbau und einige Car-Sharing-Anbieter*innen stecken in einer Krise. Zuletzt gab ein Drittel der aktiven Car-Sharing-Unternehmen an, angesichts der Corona-Krise in der Existenz bedroht zu sein. Die Einschränkung der persönlichen Mobilität macht den Unternehmen zu schaffen, da weniger Autos geliehen werden. Der Bundesverband Car-Sharing gab allein für den März dieses Jahres an, dass die Buchungen um 50 Prozent zurückgegangen seien. Derzeit gibt es ca. 25.000 Car-Sharing-Fahrzeuge in der Bundesrepublik. Dieser Zahl diesen weit über 40 Millionen Pkw gegenüber. Würde es gelingen, die individuelle Mobilität mehr auf Car-Sharing-Konzepte umzulenken, würde ein Teil der Pkw überflüssig werden. Die Folge wäre eine geringere Verkehrsbelastung in den Städten und wieder mehr Platz auf den Straßen. „Wie der gesamte öffentliche Verkehr leidet auch das CarSharing unter den Folgen der Corona-Krise. Anders als der ÖPNV wird das CarSharing aber nicht öffentlich mitfinanziert. Es ist momentan wichtiger denn je, dass die Kommunen das CarSharing durch Stellplätze im öffentlichen Raum und Parkprivilegien fördern.“, erklärte Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing. Die im April in Kraft getretene Novelle der StVO stellt zusammen mit dem Carsharinggesetz die vollständige Rechtsgrundlage hierfür dar. Einen Rettungsschirm für Car-Sharing-Anbieter*innen gibt es derweil nur in Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat dort einen Rettungsschirm in Höhe von 3,8 Millionen Euro bereitgestellt.
                                                   
Text und Foto: Christoph Kienemann

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