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Wochenzeitung DIABOLO:
Politisch steuern
Stadtrat befasst sich mit Stadtentwicklung28.02.2019

text und fotos  |  Christoph Kienemann

Wie kann in Oldenburg mehr preiswerter Wohnraum entstehen und dabei das Stadtbild erhalten werden? Mit diesen Fragen befasste sich der Oldenburger Stadtrat auf seiner Sitzung am 25. Februar. Beschlossen wurde dabei die erste Oldenburger Erhaltungssatzung zum Schutz ausgewählter Siedlungsbereiche und Bebauungspläne für die Südseite des Alten Stadthafens und den Schargenweg. Weiterhin soll die Verwaltung einen Plan erarbeiten, wie sie städtischen Wohnungsbau auf stadteigenen Grundstücken realisieren kann.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die bundesdeutsche Bauwirtschaft ihr bestes Ergebnis seit 25 Jahren. Der Bauboom im Land geht unvermittelt weiter, auch weil es weiter an bezahlbarem Wohnraum mangelt. Der Oldenburger Stadtrat befasste sich auf seiner letzten Sitzung eingehend mit diesem Thema. Mit dem Beschluss der Bebauungspläne für eine Wohnbebauung am Schargenweg – hier sollen fünf Einzelhäuser und zwei Doppelhäuser entstehen – sowie für die Entwicklung des ehemaligen Rhein-Umschlag Geländes am Stadthafen – hier entstehen ca. 350 Wohneinheiten – brachte die Politik weitere neue Bauvorhaben auf den Weg. Insbesondere mit der Entwicklung der Südseite des Stadthafens wird sich damit auch das Gesicht der Stadt bedeutend verändern. Wo einst unterschiedliche industrielle Nutzungen zuhause waren, soll nun ein modernes Wohnquartier entstehen. Diese Veränderung wird von der großen Mehrheit der Politik begrüßt, auch wenn sich Die Linke einen zentralen Platz gewünscht hätte und daher gegen den Beschluss stimmte. An anderen Stellen in der Stadt wird die Veränderung des Stadtbildes eher mit Argwohn betrachtet.
Damit aber der Bauboom nicht historisch gewachsene Siedlungen bedroht, verabschiedete der Rat einstimmig eine sogenannte Erhaltungssatzung, mit der vorhandene Siedlungen mit noch überwiegend einheitlicher und geschichtlich wertvoller Gestaltung und ortsbildprägender Wirkung gegen Abbruch ortsbildprägender Gebäude und gegen Überformung im Sinne unpassender Materialien geschützt werden sollen. Ziel des Rates ist es in Zukunft, jährlich zwei Siedlungen unter Schutz zu stellen. Die Verwaltung identifizierte in der Stadt besondere Siedlungstypen, die unter Schutz gestellt werden könnten: Historische Dorfgebiete, Siedlungen des sozialen Wohnungsbaus Ende des 19. Jahrhunderts, der an den Gartenstadtgedanken angelehnte Siedlungsbau in Einzel-und Zeilenbauweise aus den 1920er Jahren, Kleinsiedlungsgebiete aus der Zeit zwischen den Weltkriegen mit ursprünglich großen Grundstücken aus den 1930er Jahren und neuere Bau-und Wohnstrukturen mit Ketten- oder Reihenhäusern aus den 1960er Jahren. Darunter fällt beispielsweise die Bebauung am Ohmsteder Esch, Am Festungsgraben oder dem Friedrich-August-Platz.
Trotz des Baubooms stellt sich jedoch auch in Oldenburg weiter die Frage, wie preiswerter Wohnraum im ausreichenden Maße erstellt werden kann. Die Fraktion Linke/Piraten stellte dazu einen Antrag, der die Verwaltung aufforderte, stadteigene Grundstücke zu identifizieren, auf denen die Stadt selbst preiswerten Wohnraum für untere und mittlere Einkommensschichten erstellen könnte. Auf diese Weise würden die teuren Grundstückkosten aus den Baukosten wegfallen und die Stadt könnte günstige Mieten anbieten. Die SPD stellte hierzu einen Änderungsantrag, das Wolfsburger Modell, das eine Querfinanzierung für Sozialwohnungsbau vorsieht, ebenfalls zu prüfen. Die Grünen wollten Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus der Suche ausschließen. Die Anträge von Linke/Piraten und Grünen wurden einstimmig beschlossen, der SPD-Antrag mit großer Mehrheit bei Enthaltung von Linke/Piraten.

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