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Preissteigerungen: VWG erhöht Preise für Trinkwasser30.01.2020



Text  |  Christoph Kienemann
Foto: Wasserturm Donnerschwee © Rüdiger Schön

Die VWG verweist auf die Inflationsrate, die in dieser Zeit bei etwa 9% gelegen habe. Darüber hinaus seien die Personalkosten seit 2015 durch Tarifabschlüsse um rund 17 Prozent gestiegen. Weitere Preissteigerungen hätten sich durch die Preissteigerungen bei Ingenieurbauten um fast 20 % ergeben.

Die VWG plant in den kommenden Jahren weitere Investitionen in das Rohrleitungsnetz in Oldenburg. Durch die Erschließung des Fliegerhorstes würden die Anforderungen an das Rohrnetz steigen, daher müsse nicht nur der Sanierungsaufwand erhöht, sondern in die Erweiterung des Rohrleitungsnetzes investiert werden. Hierfür will die VWG ein weiteres Wassergewinnungsgebiet – den Hegeler Wald – erschließen, um den Anforderungen des wachsenden Oldenburg gerecht werden zu können und weiterhin ein verlässliches Angebot zu gewährleisten. Zuletzt realisierte die VWG seit 2015 in Oldenburg etwa 1.000 Hausanschlüsse zusätzlich und das Rohrnetz wurde zuletzt jährlich um ca. 5 Kilometer erweitert. Die Erhöhung der Trinkwasserpreise sei daher unumgänglich, führte die VWG aus.
Unter vergleichbaren Städten bleibt Oldenburg jedoch weiterhin eine Stadt mit vergleichbar günstigen Preisen. Für 120m³ Wasser werden in Oldenburg 253€ fällig. In Hannover oder Braunschweig müssen die Bürger*innen ca. 300€ für die gleiche Menge aufbringen. Gleiches gilt für Göttingen, Salzgitter oder Bremen. Die höchsten Wasserpreise weist Hildesheim auf, hier müssen für 120m³ 324€ gezahlt werden. In Niedersachsen sind viele Städte und Gemeinden zudem von der Umweltbelastung des Wassers durch Düngemittel betroffen. 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Niedersachsen sind mit Nitraten, Phosphaten und anderen für den Menschen gefährlichen Chemikalien belastet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft warnte zuletzt, dass die zunehmende Verschmutzung des Grundwassers durch Nitrate eine immer kostenintensivere Trinkwasseraufbereitung erfordere. Der BDEW fordert daher, dass die in der Düngeverordnung vorgesehene Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche alle stickstoffhaltigen Düngemittel (auch Mineraldünger) umfassen muss. In Dänemark habe sich gezeigt, dass die Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie zu einer nachhaltigen Entlastung von Böden und Grundwasser geführt hätten. Die Stickstoffüberschüsse von landwirtschaftlich genutzten Flächen seien um 43 Prozent reduziert worden, bei Phosphor sei ein Rückgang um 80 Prozent erreicht worden.

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