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Fit für die Zukunft: Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes Thema im Schulausschuss02.10.2019
Text und Foto | Christoph Kienemann
Im Schulentwicklungsplan ist der Erhalt der Förderschulen mit den Schwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Geistige Entwicklung sowie Emotionale und soziale Entwicklung vorgesehen. Damit soll die Wahlmöglichkeit der Eltern erhalten bleiben. Dieser Wunsch wurde bisher sowohl von Eltern als auch von Teilen der Politik geäußert. Der Erhalt der Förderschulen steht dabei nicht dem Beschluss der niedersächsischen Landesregierung entgegen, die inklusive Schule um Schuljahr 2013/2014 in den Schuljahrgängen 1 und 5 verbindlich einzuführen. Inzwischen wurde die inklusive Schule erweitert und erstreckt sich bis in den Jahrgang 11 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Einzig die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen läuft in Oldenburg, wie in ganz Niedersachsen aus. In Oldenburg endet die Schule zum Schuljahr 2021/2022. Wie die Stadtverwaltung berichtete, sind die SchülerInnenzahlen an den Förderschulen bisher konstant, bzw. leicht ansteigend, ist die Verwaltung verpflichtet, die verbleibenden Förderschulen zu erhalten. Dennoch soll für alle SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine angemessene Lernumgebung geschaffen werden.
Die Verwaltung geht derweil davon aus, dass der Großteil der SchülerInnen, die bisher an der Förderschule Lernen angemeldet wurden, an die Oberschulen wechseln wird. Ein weiterer Teil wird dagegen an Integrierten Gesamtschulen aufgenommen werden. Letztere seien weitaus besser auf die Aufnahme der bisherigen FörderschülerInnen vorbereitet. Für die Oberschulen soll nun ein Projekt aufgesetzt werden, in dessen Rahmen ein Kompetenztransfer von den Förder- an die Oberschulen stattfinden soll. Zudem sollen an den Oberschulen weitere Differenzierungsräume für sonderpädagogische Förderungsangebote entstehen.
Seit Bestehen der Integrierten Gesamtschulen in Oldenburg, wurden deren Kapazitäten kontinuierlich erweitert. Trotz des kontinuierlichen Ausbaus der Gesamtschulen liegen die Anmeldezahlen im Jahrgang 5 regelmäßig über den Aufnahmekapazitäten und SchülerInnen müssen abgelehnt werden. Auch wenn die Zahl der abgelehnten SchülerInnen rückläufig ist, liegt sie dennoch bei ca. 100 pro Schuljahr. Die Zusammensetzung der Schülerschaft an den Gesamtschulen soll dabei einen Querschnitt der SchülerInnen in der Stadt abbilden. Dabei melden sich an den Gesamtschulen Flötenteich und Kreyenbrück zu wenige Schülerinnen aus der Leistungsgruppe 1 (Gymnasien) an, wodurch mehr SchülerInnen aus den Gruppen 2 (Realschule) und 3 (Hauptschule) angemeldet werden. Dieses Problem kann nach Aussage der Verwaltung nicht durch eine weitere Kapazitätserweiterung der Schulen am Flötenteich und in Kreyenbrück behoben werden. Vielmehr sei zu erwarten, dass sich in diesem Fall weitere SchülerInnen der Gruppen 2 und 3 anmelden würden. Vor diesem Hintergrund sei eine Ausweitung der Kapazitäten der Integrierten Gesamtschulen nicht sinnvoll und das Angebot sollte in der momentanen Form erhalten bleiben, berichtet die Verwaltung.
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