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Gute Gestaltung erhalten
Stadtrat befasst sich mit Erhaltungs- und Zweckentfremdungssatzungen29.05.2019





Text + Foto  |  Christoph Kienemann

Oldenburg bleibt weiterhin eine wachsende Stadt, mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch wenn die von Verwaltung und Politik in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahen zu einer Verbesserung des Wohnungsangebotes geführt haben, fehlen weiterhin Wohnungen im preiswerten Segment. Es ist also weiter damit zu rechnen, dass neue Wohnungen in der Stadt entstehen sollen. Letztere sollen dabei auch in bereits bestehenden Wohngebieten gebaut werden. Damit solche Nachverdichtungen aber für die Wohngebiete verträglich bleiben, die eine einheitliche historische Struktur aufweisen, beschloss der Stadtrat nun für die Siedlungen Wardenburgstraße, Friedrich-August-Platz und Rüthningstraße Erhaltungssatzungen. Eine Erhaltungssatzung soll vorhandene Siedlungen mit überwiegend einheitlicher, geschichtlich wertvoller Gestaltung und ortsbildprägender Wirkung gegen Abbruch und gegen Überformung schützen. Darunter fallen auch die Verwendung unpassender Materialien, Farben oder Anbauten. „Wir sind eine wachsende Stadt und brauchen Nachverdichtung, mit den Erhaltungssatzungen wollen wir aber Konflikte vermeiden“, so Hans-Henning Adler (Die Linke). Mit dem Erlass einer Erhaltungssatzung werden die Errichtung, die bauliche Änderung und der Abbruch vorhandener Gebäude unter zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt gestellt und sind nur dann möglich, wenn die Änderungen mit den Zielen der Erhaltungssatzung im Einklang stehen. Die Satzungen wurden jeweils einstimmig beschlossen.
Ebenfalls einstimmig auf den Weg gebracht wurden die Rahmenplanungen für die Sanierungsgebiete „Untere Nadorster Straße“ und Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp“. Aufgabe der Rahmenpläne ist es, Ziele und Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu definieren. Die Rahmenpläne bilden damit die planerische Grundlage zur weiteren Umsetzung der städtebaulichen Sanierung. Geplant wird in fünf Bereichen: Gewerbe, Wohnen, Baustruktur Verkehr und öffentlicher Raum. Die Rahmenpläne enthalten Zielsetzungen, wie beispielsweise die Erstellung von neuen Quartiersmittelpunkten, der Verbesserung von Wegeverbindungen oder der Schaffung neuer Grünflächen.
Keine Mehrheit fand ein Vorschlag der Gruppe Linke/Piraten, eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg auf Grundlage des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes zu erstellen. Diese Satzung sollte vorsehen, dass die Stadt die Nutzung von Wohnraum als Büro, Werkstatt, Arztpraxis, Ferienwohnung oder als spekulativen Leerstand verbieten sollte. Die Verwaltung verwies darauf, dass Oldenburg lediglich eine Leerstandsquote von 1,2 % aufweise. Zudem würden derzeit nur 153 Wohnungen auf dem Portal Airbnb zur Vermietung angeboten, was einer Quote von 0,16 % entspreche. Eine Zweckentfremdungsatzung sei daher nicht für Oldenburg notwendig. Die Mehrheit des Rates folgte dieser Argumentation und lehnte den Vorschlag von Linke/Piraten ab. Nicht behandelt wurde ein Antrag der SPD-Fraktion, die Quoten für preiswerten Wohnraum in Neubauprojekten auf nichtstädtischen Mehrfamiliengrundstücken von derzeit 10 % der geplanten Wohnungen auf 30 % zu erhöhen. Dieser Punkt soll zunächst im Bündnis für Wohnen diskutiert werden.

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