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Flickenteppich in Deutschland: Föderale Corona-Soforthilfe16.04.2020



Text: Horst E. Wegener        


So mancher Solo-Selbstständige durfte pünktlich zum Start der Beantragung von Landeszuschüssen feststellen, dass sich dies in Bremen bürokratisch verklausuliert und in Berlin extrem simpel umsetzen ließ. Weit ärgerlicher, dass auch die Höhe des gewährten Zuschusses sowie dessen Verwendungszweck differierte. Mit Blick auf die vielen Freischaffenden und Künstler war man etwa beim Land Berlin zweigleisig verfahren – und hatte den mit 9000 Euro pro Antrag bestückten Notfallfonds des Bundes bewusst um ein eigenes je 5000-Euro-schweres Soforthilfe-II-Paket ergänzt, das ursprünglich auch für Personalkosten verwendet werden konnte. Nachdem sowohl Bundes- als auch Landesmittel in fast allen anderen Bundesländern nur mehr für Betriebskosten, Kredite, Leasingverträge, Mieten und ähnliches eingesetzt werden durften, schließt man sich in Berlin dieser Bundes-Argumentationslinie neuerdings ebenfalls an. Böse Zungen meinen: Notgedrungen, weil der Senats-Topf im Nu ausgeschöpft war.
Erst recht zugeknöpft mochte der Berliner Senat in Hinblick auf landeseigene Corona-Soforthilfe-Programme für Betriebe mit mehr als zehn-Mitarbeitern verfahren. Während Niedersachsen, Hamburg oder Bremen für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 25000 Euro bereitstellten, gab es aus Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen und dem Saarland in diesem Segment keinerlei Angebote. Wer mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt, kann einstweilen nur in Bayern (bis zu 50000 Euro) und in Hamburg (bis zu 30000 Euro) noch auf einen Zuschuss hoffen. Apropos Mitarbeiter: Da gilt nicht etwa die Zahl der Köpfe, sondern das sogenannte Volläquivalent, zwei 50-Prozent-Stellen sind beispielsweise eine volle Stelle.
Nicht nur die um mehrere zehntausend Euro differierenden Unterschiede zwischen den Bundesländern frustrieren. Obendrein waren landeseigene Förderbanken immer mal wieder ziemlich überfordert, häuften sich Server-Zusammenbrüche und Datenpannen. Letztere führten in puncto abgefischter Informationen in NRW sogar zu einem mehrtägigen Stopp der Auszahlungen – bis zu 4000 Antragsteller scheinen Betrügern auf den Leim gegangen zu sein.
So begrüßenswert es sein mag, dass sich die meisten Länder zwischenzeitlich darauf verständigt haben, ihre Zuschuss-Kriterien weitgehend anzugleichen, so problematisch ist der mittlerweile in fast allen Bundesländern geltende Ausschluss der Lebenshaltungskosten. Darauf hatte auch Thomas Schulz, Geschäftsführer der Veranstaltungsagentur „Mit uns kann man reden“ im DIABOLO-Interview am 7.4. hingewiesen: Er frage sich da, „wie die Soloselbstständigen in der Kulturszene ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen“. Die Beantwortung dürfte für all jene, die erst jetzt zum Beantragen eines Zuschusses kommen, eindeutig frustrierend ausfallen.

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