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DIABOLO Wochenzeitung:
Wählen in Oldenburg: Stadt versendet Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl18.04.2019

Text  |  Christoph Kienemann

Die Wahl zum Europaparlament am 26. Mai dieses Jahres kommt mit großen Schritten näher. Auch in Oldenburg schreiten die Vorbereitungen voran und liegen voll im Zeitplan. Derzeit erhalten alle Wahlberechtigten EinwohnerInnen Oldenburgs ihre Wahlbenachrichtigungen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, seit drei Monaten ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben und dabei nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch in Oldenburg lebende EU-BürgerInnen sind wahlberechtigt und können sich in das Wählerverzeichnis eintragen.  Am Wahltag können alle OldenburgerInnen ihre Stimme in einem von insgesamt 88 Wahllokalen abgeben. Die Adresse des jeweils zuständigen Wahllokals findet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Darüber hinaus kann man sich den genauen Standort der Wahllokale auch online anzeigen lassen. Unter www.oldenburg.de/wahllokalsuche finden Interessierte alle Wahllokale in einem Stadtplan.
Wichtig ist, dass für die Wahl am Wahltag oder für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ein Personalausweis benötigt wird, um die WählerIn zu identifizieren. Am einfachsten erfolgt die Identifizierung jedoch mit der Benachrichtigungskarte, die aber nicht zwingend vorgelegt werden muss. Ohne Wahlbenachrichtigung kann man jedoch nicht an der Wahl teilnehmen. Wer bis zum 5. Mai keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sich aber nicht sicher ist, ob er berechtigt ist zu wählen, kann sich im ServiceCenter der Stadt unter der Nummer 0441/2354444 informieren. Auch Wohnungslose können an der Europawahl teilnehmen, wenn sie sich bis zum 5. Mai in das Wählerverzeichnis der Stadt eintragen. Im Wahlbüro am Pferdemarkt 14 werden entsprechende Formulare bereit gehalten. Für den Antrag muss ein aktueller Personalausweis oder ein Reisepass vorgelegt werden. Auch Personen, die bisher von der Beteiligung an Wahlen ausgeschlossen waren, werden am 26. Mai erstmals an der Europawahl teilnehmen dürfen. Hiervon sind Personen betroffen, die unter einer Vollbetreuung stehen, die z.B. wegen Schuldunfähigkeit bei einer Straftat in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Sie müssen ebenfalls einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Diese Änderung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurück, das am 29. Januar urteilte, es stelle einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar, wenn Menschen, die unter Betreuung stehen, vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Am 15. April bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung auch für die Europawahl am 26. Mai. Weiterhin ausgeschlossen von der Wahl bleiben Personen, denen ihr Wahlrecht per Richterspruch aberkannt wurde.
Wie bei den vergangenen Jahren auch, wird das Wahlbüro wieder am Pferdemarkt, im Bürgerbüro Mitte, eingerichtet werden. Wer nicht bis zum Wahlsonntag warten möchte, kann im Wahlbüro auch bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben. Das Wahlbüro öffnet  ab dem 29. April um 8 Uhr seine Pforten.

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