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Wochenzeitung DIABOLO:
Aufarbeitung
Verstoß gegen Tierschutzgesetz beschäftigt auch die Oldenburger Verwaltung29.11.2018

<i>Wochenzeitung DIABOLO:</i><br />Aufarbeitung<br />Verstoß gegen Tierschutzgesetz beschäftigt auch die Oldenburger Verwaltung

text und foto  |  Christoph Kienemann

Welche Rolle spielten die amtlichen Tierärzte im Skandal um die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Schlachthof der Firma Standard-Fleisch in Tweelbäke? Mit dieser Frage befasst sich auch die Oldenburger Stadtverwaltung. Bisher konnte kein Fehlverhalten der städtischen MitarbeiterInnen nachgewiesen werden. Der Leiter des Veterinäramtes der Stadt, Dr. Paul Morthorst, beantwortete im Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten Fragen der Politik.

Der Skandal um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beschäftigt weiterhin die Oldenburger Politik und die Stadtverwaltung. Nachdem bekannt wurde, dass auf dem veröffentlichten Videomaterial des Deutschen Tierschutzbüros auch MitarbeiterInnen des städtischen Veterinäramtes zu sehen sind, untersucht die Verwaltung nun, ob sich diese MitarbeiterInnen tatsächlich falsch verhalten haben. Die Videos zeigen, wie im Tweelbäker Schlachthof Rinder offenbar  trotz nicht sachgemäßer Betäubung getötet wurden. Für die Einhaltung der Tierschutzrichtlinien der EU ist zunächst der Schlachthof selbst zuständig. Eine flächendeckende Überwachung des Schlachtvorganges durch städtische Tierärzte ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Veterinäramt kontrolliert die Einhaltung des Tierschutzrechtes lediglich stichprobenartig.
Die Stadt sieht sich nun Vorwürfen ausgesetzt, auch ihre TierärztInnen hätten Verstöße gegen das Tierschutzrecht geduldet. Nach Sichtung des Videomaterials konnte das Veterinäramt jedoch keine Verstöße feststellen. „Die Tierärzte haben eingegriffen, um den Tieren unnötiges Leid zu ersparen, wenn die Betäubung unsachgemäß war“, erklärte Dr. Paul Morthorst, Leiter des Veterinäramtes der Stadt. In der letzten Woche wurde weiteres Videomaterial ausgewertet, auf dem ebenfalls MitarbeiterInnen der Stadt zu sehen sind. „Wir sprechen zudem mit den Kollegen und befragen sie zu den fraglichen Szenen“, so Morthorst. Damit sich die Probleme in Zukunft nicht wiederholen, sind für Morthorst sowohl eine Ausweitung der städtischen Überwachung als auch der Einsatz von Videokameras denkbar. Für Ersteres bedürfte es jedoch mehr Personal, bei der Einführung einer Videoüberwachung, müssten zudem datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden. „Ich würde mich für eine Videoaufzeichnung einsetzen, da dies den Druck auf alle Beteiligten erhöhen würde, korrekt zu arbeiten“, erklärte Morthorst am Montag im Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten.
Wie die Verwaltung in einer Vorlage berichtete, ist der Schlachthof in Tweelbäke schon in der Vergangenheit negativ aufgefallen. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 gab es anonyme Hinweise an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) zur nicht ordnungsgemäßen Betäubung, die zu gemeinsamen Kontrollen von LAVES und Stadt Oldenburg führten. Wie die Verwaltung weiter ausführte, zeigten sich massive Probleme an der Position Entblutung erneut im Jahr 2018 sowohl bei einer gemeinsamen Begehung mit der LAVES am 15.3.18 als auch bei eigenen Kontrollen im März/Mai/Juni und September 2018. Über die eklatanten Verstöße gegen das Tierschutzrecht, wie sie das Videomaterial des Deutschen Tierschutzbüros zeigen, habe die Verwaltung erst am 5. November Kenntnis erlangt. Nach bekannt werden der Vorwürfe sei durch das Veterinäramt unverzüglich ein tierschutzrechtliches Maßnahmenpaket veranlasst worden, das der Leitung des Schlachthofes mitgeteilt wurde. Zwischen dem 6. und dem 9. November sei zudem eine permanente Beaufsichtigung der Betäubungsstation im Schlachthof erfolgt. Anschließend beschloss der Betreiber des Schlachthofes, diesen vorerst zu schließen.

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