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Ausgebremst!14.08.2024



Text und Foto: Thea Drexhage


Veröffentlicht wurde die Veranstaltungsreihe bereits im Frühjahr – drei Konzerttage mit jeweils drei bis vier kleinen lokalen und überregionalen Bands aus dem Rock- und Metalbereich. Das Ziel dabei nicht, sich selbst zu bereichern, sondern einen neuen Raum für Subkultur zu schaffen. Vor der Durchführung standen die Veranstaltenden laut eigenen Aussagen mit zwei Ansprechpartnern der Stadt in Kontakt. Auf der einen Seite mit dem Kulturamt, worüber sogar ein kleiner Zuschuss im dreistelligen Bereich für die Lichtanlage beantragt werden konnte. Auf der anderen Seite mit dem Kundenzentrum Bau, wo es um die Frage der Genehmigungspflicht für die Veranstaltungen ging. „Dort war man erst besorgt, weil Open Air ja nach einer großen Veranstaltung klingt, die Beeinträchtigungen für Wege und Straßen etc. nach sich ziehen könnte. Als ich dann erklärt habe, dass es sich um ein kleines Open Air mit max. 200 Gästen auf einer abgesperrten Fläche mit Einlasskontrolle und kleiner Bühne handelt, erhielten wir das OK. Das war fristgerecht vor der ersten Veranstaltung. Auch vor dem zweiten Event habe ich noch einmal mit der Stelle telefoniert, mit dem gleichen Auskommen.“, erklärt Hakan Sag. (Diese Aussage konnte bis Redaktionsschluss nicht mit dem Kundenzentrum Bau abgeglichen werden, da bis Redaktionsschluss keine Antwort auf unsere Nachfrage vorlag. Anm. d. Red.) Der Konsens war also, dass keine weitere Genehmigung von Nöten sei. Es ist also davon auszugehen, dass die Behörden der Stadt durchaus in Kenntnis von der Veranstaltungsreihe waren. Wie kann es also sein, dass eine Woche vor der dritten Veranstaltung ein Schreiben vom Fachdienst für Bauordnung und Denkmalschutz bei den Veranstaltenden eintrifft, dass das dritte Stadtfeld Open Air untersagt und mit einer Strafe von bis zu 500.000Euro droht, sollte dieses trotzdem stattfinden. Darin heißt es, dass der Dachdienst Bauordnung und Denkmalschutz auf die Veranstaltung aufmerksam geworden sei, welche auf dem Gelände des Kleingartenverein Stadtfeld stattfindet. Da diese nicht für diese Form der Veranstaltung vorgesehen sei, gelte es zu prüfen, ob eine Nutzungsänderung vorliegt und der Bau der Bühne doch eine Baugenehmigung erfordern würde. Die Dauer dieser Prüfung ist mit 6 Wochen angegeben.
Auf Grund der Kurzfristigkeit dieses Schreibens ist es nicht mehr möglich, die entsprechenden Prüfungen vorzunehmen und eine komplette Absage die einzige Option, denn auch eine Verlegung war so schnell nicht umzusetzen, obwohl sich andere Kulturschaffende in der Stadt auch um eine eventuelle Lösung bemüht hatten. Auf Nachfrage teilte das Pressebüro der Stadt Oldenburg mit, dass für die Veranstaltungen am 17.5. und den 22.6. beim Fachdienst für Bauordnung zwei Veranstaltungsanzeigen des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung vorgelegen hätten. An den vorliegenden Informationen hätte man jedoch nicht abschließend beurteilen können, ob es sich um eine genehmigungspflichtige oder verfahrensfreie, vorübergehende Nutzungsänderung handeln würde. Auf mehrmalige Bitte der Redaktion um ein direktes Gespräch mit der Bau- und Denkmalbehörde sowie dem Kulturdezernenten, um über die genauen Vorgänge zu sprechen, wurde nicht eingegangen. Stattdessen erreichte die Redaktion vom Pressebüro eine weitere Antwort per E-Mail unter anderem auf die Frage, warum erst zur dritten Veranstaltung entsprechende Prüfungen von den Veranstaltenden verlangt wurde. Denn schließlich war das Stadtfeld Open Air, samt Veranstaltungsort lange im Vorfeld öffentlich bekannt. Es heißt:
„Soweit geplante Veranstaltungen im Vorfeld im Bürger- und Ordnungsamt angezeigt werden, werden von dort die weiteren zuständigen Ämter und Fachdienste hierzu informiert und können daraufhin – soweit die Informationen Anlass dazu geben – Voraussetzungen für eventuell erforderliche Genehmigungen prüfen. Dies ist nur anhand von Ankündigungen in den Medien nicht möglich. Sie sehen: Wir engagieren uns und unterstützen wo wir können – aber es gibt eben auch rechtliche Erfordernisse (Brandschutz und Co.), an die wir uns zum Schutz der Teilnehmenden und der Veranstalter halten müssen.“
Dies alles klingt nun nach viel unnötigem bürokratischen Hin und Her, bei dem eine Hand nichts von der anderen weiß und genau das ist es auch. Sollte man nicht annehmen, dass die Ämter mit den vorliegenden Informationen rechtzeitig nötige Anträge und Prüfungen hätten fordern können, oder hielt es die Stadt erst für nötig, der Sache auf den Grund zu gehen, als etwaige Lärmbeschwerden bei ihnen eintrafen? Trotz allem sind die Veranstaltenden motiviert, das Stadtfeld Open Air, eventuell in veränderter Form, fortzuführen.
Gern hätten wir weitere Unklarheiten im persönlichen Dialog mit dem Amt für Bau- und Denkmalschutz sowie dem Kulturdezernenten geklärt, doch dies konnte auch auf mehrmalige Nachfrage nicht passieren, sodass uns bis Redaktionsschluss nicht alle nötigen Informationen vorlagen. Wobei dem Pressebüro die direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen mißfiel. Dabei war die ursprüngliche Zusage doch sehr entgegenkommend.

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