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Privatisierung des Bodens13.02.2020
Text | Christoph Kienemann
Das Thema der Schaffung preiswerten Wohnraums ist nach wie vor aktuell. In Oldenburg wurde zuletzt die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft diskutiert, auf Landesebene will die SPD nun eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft gründen. Derweil veräußert die Stadt ihre eigenen Wohnungsbauflächen an private Investoren, wodurch Modelle des kommunalen Wohnungsbaus erschwert werden, denn Baugesellschaften wären auf dieses Bauland angewiesen.
In der Januarsitzung des Oldenburger Stadtrates beschloss der Rat den Verkauf städtischer Wohnungsbauflächen an Investor*innen. Im Gebiet Am Bahndamm soll neuer Wohnraum entstehen, zum Teil auch im preiswerten Segment. Allerdings kollidiert dieser Beschluss mit einem anderen Vorhaben, für das es bisher auch Unterstützung im Rat der Stadt gab: der Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Letztere benötigt städtische Wohnungsbaugrundstücke, um hier preiswerten Wohnraum zu errichten. Die Verwaltung sieht eine solche Gesellschaft kritisch, da sie nach Rechnung der Verwaltung nicht wirtschaftlich sei. Oberbürgermeister Krogmann (SPD) und Bauverwaltung setzen weiterhin auf Bauprojekte in Investorenhand und verkaufen dafür auch städtisches Land. Gegen diese Praxis stellten zuletzt die Grünen einen Antrag im Rat. Anstatt Grundstücke zu verkaufen, solle man diese lieber durch eine Erbpacht vergeben, forderten die Grünen. Hierdurch würde die Stadt sich städteplanerische Handlungsspielräume erhalten. „Des Weiteren ermöglicht die Vergabe nach Erbbaurecht eine Reduzierung der Errichtungskosten durch Wegfall der Grundstückskosten, so dass sich dieses positiv auf die verlangten Mieten auswirken kann“, argumentierte die Fraktion. Zudem wollten die Grünen durch diese Maßnahme Flächen für eine mögliche kommunale Wohnungsbaugesellschaft vorhalten. Die SPD hält eine Vergabe nach Erbbaurecht ebenfalls für grundsätzlich sinnvoll, wollte im Rat jedoch nicht mit den Grünen stimmen, da auf den fraglichen Grundstücken Reihenhäuser entstehen sollen. Die SPD bleibt derweil bei ihrer Forderung, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft unter Beteiligung der GSG zu gründen, wie Ulf Prange Fraktionsvorsitzender der SPD auf Anfrage von DIABOLO mitteilte. Leider habe sich hierfür aber bisher keine Mehrheit im Rat gefunden. Im Juni letzten Jahres stellte die Fraktion einen Antrag, der genau dies vorsah. Ebenfalls will sich die SPD beim Geschosswohnungsbau verstärkt auf die Vergabe städtischer Grundstücke im Wege des Erbbaurechts einsetzen, so Prange.
Tatsächlich befindet sich der Großteil der städtischen Grundstücke, auf denen Wohnungsbau möglich wäre und die noch nicht durch ein Vergabeverfahren veräußert wurden auf dem Fliegerhorstareal. Weitere potenzielle Flächen liegen an den Stadtgrenzen im Bereich Wildenloh oder Ofen. Daher steht fest, dass bei vielen Grundstücken im Bestand der Stadt bereits ein Vergabeverfahren angeschoben oder durchgeführt wurde. Damit befindet sich der Großteil des Bodens in privater Hand, bzw. wurde durch die Stadt privatisiert. Der ehemalige SPD-Bürgermeister von München, Hans-Jochen Vogel, spricht sich daher für eine Reform des Bodenrechts aus, die Wertzuwächse durch Bodenspekulation so besteuert wie bebautes Land. Vogel will eine Bodenwertsteuer, die unerschlossene Parzellen genauso einstuft wie bebaute und spricht sich ebenfalls für eine Grundstücksvergabe nach Erbpachtrecht aus.
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