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Lebensmittelkontrollen fallen aus. foodwatch kritisiert Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums19.12.2019



In Niedersachsen fallen vier von zehn vorgeschriebene Lebensmittekontrollen aus, weil die Landkreise und kreisfreien Städte zu wenig Personal für den Verbraucherschutz haben. Die Anzahl der durchzuführenden Betriebskontrollen sind eigentlich in einer Verwaltungsvorschrift des Bundes geregelt. Allerdings schaffte es keine der 40 kommunalen Lebensmittelbehörden, die vorgeschriebene Anzahl einzuhalten. Foodwatch berichtet nun, dass der Heidekreis und der Landkreis Diepholz ihr Soll nur knapp verfehlten, während die Lage in den Landkreisen Helmstedt, Celle und Giffhorn besonders problematisch sei. Hier führen die Lebensmittelämter weniger als ein Viertel der vorgeschriebenen Kontrollbesuche durch. Insgesamt absolvierten 11 der 40 Behörden in Niedersachsen weniger als die Hälfte der vorgegebenen Inspektionen.
Als Verantwortliche für die ungenügende Anzahl der Kontrollen benennt foodwatch die Politik in den Kommunen, vor allem aber die Politik der Landesregierung. Als oberste Fachaufsicht müsste das Verbraucherschutzministerium unter Führung von Barbara Otte-Kinast darauf drängen, dass die kommunalen Ämter genügend Personal für ihre Aufgaben einstellen, so foodwatch. Als Reaktion auf die Misere gab das Ministerium jedoch am 25. Mai 2018 einen Erlass heraus, demzufolge die Behörden nur 55 Prozent ihres Solls bei den Betriebskontrollen durchführen müssen. „Wenn kommunale Verbraucherschutzämter gegen Verbraucherschutzvorgaben verstoßen, ist das inakzeptabel – wenn eine Landesregierung auch noch versucht, den systematischen Verstoß der Ämter als eine permanente Regel zu legitimieren, ist das ein echter politischer Skandal“, kommentierte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Die Verbraucherschutzorganisation hat den Erlass rechtlich prüfen lassen und kommt zu dem Schluss, dass dieser rechtswidrig sei. Schließlich gelte die AVV RÜb, die der Erlass aushebeln soll, bundesweit und wurde unter Beteiligung Niedersachsens im Bundesrat verabschiedet. Foodwatch fordert daher Barbara Otte-Kinast, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, auf, den Erlass unverzüglich zurückzunehmen und eine ausreichende personelle Ausstattung der Kontrollbehörden in Niedersachsen durchzusetzen.
Foodwatch sieht insbesondere den poltischen Einfluss auf die Kontrollbehörden als Problem an. Letzterer müsse begrenzt werden, damit Interessenkonflikte zwischen Verbraucherschutz und Wirtschaftsförderung entschärft werden könnten. „Lebensmittelsicherheit darf nicht von politischen Haushaltsentscheidungen abhängen und auch nicht davon, wie gerade das Pendel zwischen Wirtschaftsförderung und Verbraucherschutz ausschlägt“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Anstelle von 40 kommunalen Ämtern sollte künftig in Niedersachsen nur noch eine Landesanstalt für Lebensmittelüberwachung zuständig sein, als politisch möglichst unabhängige Einrichtung.“

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