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Wochenzeitung DIABOLO:
Intro 03-1917.01.2019

Es ist schon schön, wenn man eine Wohnung hat, die gut geheizt und trocken ist. Wie angenehm das ist, sieht jeder, der gelegentlich die Hauptpost besucht oder den Bahnhofsvorplatz überquert. Sicher, man weiss nicht, wer von den Obdachlosen selbstverschuldet wohnungslos ist, und ob er oder sie ein angenehmer Geselle ist. Doch die aktuelle Gesetzeslage im Sozial- und Mietrecht ist ein dynamisches Programm zur Förderung der Obdachlosigkeit. Dabei geht es natürlich um die sogenannten Hartz-Gesetze, die als Sanktion auch die Kürzung der Grundversorgung vorsieht, also des Betrages, der per Gesetz als Minimum zum Leben definiert ist, wogegen zur Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt wird. Wer also weniger Geld hat als  er oder sie zum Leben benötigt, kann natürlich auch seine Miete nicht bezahlen. Wenn aber zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt wird, hat der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung mit anschließender Räumungsklage. Der Weg von der gut geheizten Wohnung auf die Straße ist also kürzer, als oft vermutet wird. Von welchen Beträgen reden wir hier? Volljährig und alleinstehend bekommt man 424,- Euro im Monat plus Miete. Maximal bekommt man in Oldenburg für die Wohnung ink. Nebenkosten (aber ohne Heizung) 477,40 Euro. Wenn die Miete niedriger ist, bekommt man auch weniger, ist sie höher, muß man sie eben von den 424,- Euro bezuschussen. Ob das in Oldenburg wirklich das Existenzminimum widerspiegelt, mögen andere beurteilen. Wird das allerdings gekürzt, ist ein Leben in dieser Stadt wohl kaum noch möglich. Fördern und fordern? Beides trifft da nicht zu. Wenn wir dann gleichzeitig lesen, das die Oldenburger Tafel sich von der Oldenburger Stadtverwaltung missachtet fühlt, also der Ort, wo arme Menschen Hilfe bekommen, ahnt man, wie schlecht es so manchem Mitbürger im schönen Oldenburg geht.

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