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Etablierte Freiheit: 70 Jahre Rundfunk- und Verwaltungsrat von Radio Bremen03.04.2019

Text  |  Christoph Kienemann

„Noch bevor die Bundesrepublik Deutschland durch die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gegründet wurde, waren in den Ländern der Westzonen unabhängige Rundfunkanstalten geschaffen und ihre Aufsicht an gewählte Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen und Staat über geben worden“, erinnert Dr. Klaus Sondergeld, Vorsitzender des Rundfunkrates von Radio Bremen, an zwei wichtige Jubiläen für den Sender. Vor 70 Jahren, am 17. März 1949, trat der Rundfunkrat von Radio Bremen zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, am 25. März 1949 folgte der Verwaltungsrat. „Damit und mit der Gründung der anderen Landesrundfunkanstalten begann eine Erfolgsgeschichte der Rundfunkfreiheit in Deutschland. Föderalismus und öffentlich-rechtlicher Rundfunk sind nach Gewaltherrschaft und Krieg als Zwillinge zur Welt gekommen, damit nie wieder ein totalitärer Unrechtsstaat auf deutschem Boden entstehen und die eigene Bevölkerung wie die Nachbarn mit Vernichtung bedrohen kann. Wenn es jetzt um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserem Land geht, sollte niemand diese Herkunft vergessen“, mahnte Sondergeld.
Grundlage für die Konstituierung des Rundfunkrats sowie für die Wahlen von Verwaltungsrat und Intendant war das erste Radio Bremen-Gesetz, das am 22. November 1948 in Kraft getreten war. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt dabei durch Gebühren, da, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, von einer ausschließlichen Werbefinanzierung eine vielfaltsverengende Wirkung ausginge. Damit gehört der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Allgemeinheit, die ihn durch Aufsichtsgremien beaufsichtigt. Daher gehört zu den Aufgaben des Rundfunkrates von Radio Bremen die Wahl der IntendantIn, die Wahl der DirektorInnen, die Wahl von sechs Mitgliedern des Verwaltungsrates, die Genehmigung des Wirtschaftsplans und die abschließende Stellungnahme in Beschwerdeangelegenheiten über ausgestrahlte Sendungen. Dem Bremer Rundfunkrat gehören dabei VertreterInnen der unterschiedlichsten Organisationen an. Neben ParteienvertreterInnen, auch Mitglieder aus den Kirchen, der Kammern, von Lesben- und Schwulenverbänden, Frauenorganisationen oder aus dem Bereich der Wissenschaft. Insgesamt sind im Rundfunkrat 32 ordentliche Mitglieder vertreten.

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