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DIABOLO Wochenzeitung:
Privat-Straßen ohne Pressefreiheit?
Investoren müssen in Neubaugebieten Straßen bauen11.07.2019





Text und Fotos  |  Christoph Kienemann

Wenn Baugebiete von Investoren entwickelt werden, dann wird in den Bebauungsplänen oft festgelegt, dass die Erschließung der Baugebiete über Privatstraßen erfolgen soll. Wer beispielsweise Neu Donnerschwee auf dem ehemaligen Kasernenareal betritt, wird mit einer Beschilderung darauf hingewiesen, dass es sich bei den Straßen um Privatwege handelt, die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sind. Dies bedeutet nichts anderes, als dass sich die Wege im Areal nicht im Besitz der Stadt befinden, diese also nicht zuständig für den Erhalt der Wege ist. Auch die Verkehrssicherungspflicht unterliegt an dieser Stelle dem privaten Eigentümer der Straßen. Letzterer muss sich auch um die Reinigung und die Schneeräumung der Straßen kümmern. Das Phänomen der Privatstraße ist dabei kein neues. Bereits im Berlin der Gründerzeit entstanden Privatstraßen, die zur Erschließung von Grundstücken, Hinterhöfen oder Garagen dienten.
Es handelte sich dabei vor allem um Straßen, die der Allgemeinheit keinen Nutzen brachten. Heute werden jedoch zunehmend auch Straßen zu Privatstraßen, die durchaus von der Allgemeinheit genutzt werden, z.B. um neue Wohngebiete zu erkunden. Dabei kann auf Privatstraßen die Nutzung durch die Allgemeinheit unterbunden werden, etwa durch eine Sperrung der Straße für die öffentliche Nutzung. Neben dem Kasernen-Areal wird es auch im neuen Baugebiet auf dem EWE-Areal am Hauptbahnhof eine Privatstraße geben, mit der die Parkgaragen am Bahndamm erschlossen werden soll. Auch auf dem Fliegerhorst sind im Bebauungsplan für das Smart City Lab Privatstraßen vorgesehen, die durch den Investor erstellt werden sollen.
Neben der rechtlichen Situation können Privatstraßen dabei auch zum Problem werden, wenn der private Eigentümer nicht für deren Erhalt sorgt. Der Berliner Bezirk Spandau sieht sich beispielsweise dem Problem verfallender Privatstraßen ausgesetzt. Auf der anderen Seite erhöht die Pflicht zur Erstellung von Privatstraßen auch die Baukosten beim Wohnungsbau durch private Investoren und erschwert die Erstellung von preiswertem Wohnraum. Da die öffentliche Hand sich von den Baukosten entlastet und sie den Investoren aufbürdet.
In Berlin verursachten Privatstraßen Ende letzten Jahres sogar einen handfesten politischen Streit. Am Marlene-Dietrich-Platz wurde ein Kamerateam des RBBs von einem Securitymitarbeiter daran gehindert seine Arbeit zu machen. Es handele sich um eine Privatstraße, so die Begründung. Im öffentlichen Raum darf jedoch ohne Genehmigung gedreht werden, sodass sich der Senat in Berlin mit der Frage auseinandersetzt, ob die Pressefreiheit auch auf Privatstraßen gilt.

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