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Ein besonderes Parlament: Wie arbeitet das EU-Parlament?03.04.2019
Text | Christoph Kienemann
Das EU-Parlament ist derzeit regelmäßig in den Schlagzeilen. Die Abstimmung zur Reform des europäischen Urheberrechtes und die damit verbundene Einführung von Upload-Filtern führte zu intensiven gesellschaftlichen Debatten und insbesondere in der Bundesrepublik zu zahlreichen Demonstrationen. Die zentrale Aufgabe des EU-Parlaments liegt in der Entscheidung über europäische Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen. Das Parlament kann den Inhalt der Gesetzestexte billigen, sie ablehnen oder auch Änderungen herbeiführen. Wie sieht dieser Prozess konkret aus? EU-Gesetze werden von der EU-Kommission vorgeschlagen, in der Folge verfasst ein Abgeordneter, der Mitglied in einem zuständigen Parlamentsausschuss ist, einen Bericht über den Gesetzestext, auf dessen Grundlage dann im Parlament über die Gesetzgebung entschieden wird. Allerdings müssen auch der EU-Ministerrat und die Kommission zustimmen, so dass Gesetze maximal in 2. Lesungen und letztlich in einem Vermittlungsausschuss enden können, bevor sie beschlossen oder abgelehnt werden.
Die parlamentarische Auseinandersetzung über die EU-Urheberrechtsreform durchlief ebenfalls einen Vermittlungsausschuss. Bereits im September 2016 wurde dem EU-Rat und dem EU-Parlament eine erste Richtlinie zur Reform des Urheberrechtes vorgelegt. Im Mai 2018 verständigte sich der Ministerrat auf einen Entwurf für die geplante Richtlinie, in der Upload-Filter oder weltweite Lizenzen aller Rechteinhaber gefordert werden. Am 5. Juli 2018 stimmte das EU-Parlament als Ganzes nach öffentlichen Protesten zunächst gegen die Reform. In zweiter Sitzung am 12. September 2018 stimmte das Parlament jedoch nach einigen Änderungen im Gesetzestext für die Reform, so dass der Trilog aus Rat, Parlament und Kommission eintrat. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses wurde dann wiederum am 26. März vom EU-Parlament beschlossen. Die viel kritisierte Reform sieht unter anderem vor, dass Online-Plattformen für Urheberrechtsverstöße ihrer NutzerInnen haften sollen, es sei denn, sie unternehmen alle Anstrengungen mit betroffenen Rechteinhabern Lizenzen auszuhandeln oder sie setzen verhältnismäßige Maßnahmen zur Verhinderung dieser Verstöße ein. Zu diesen technischen Maßnahmen gehören dann auch Upload-Filter, die Inhalte vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverstöße überprüfen sollen. 348 Europaabgeordnete stimmten für die Reform, 274 dagegen und 36 Abgeordnete enthielten sich. Final müssen nun noch einmal die EU-Staaten der Reform zustimmen. Dann haben die nationalen Regierungen 24 Monate Zeit, die Reform in gültiges Recht umzusetzen.
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