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Wochenzeitung DIABOLO:
Abkürzung
Stadtrat beschließt Absichtserklärung zur Wunderline19.12.2018



text und fotos  |  Christoph Kienemann

Da die Beschlussfassung des städtischen Haushaltes erst in einer Sondersitzung des Stadtrates im Januar erfolgen wird, ging es auf der letzten Sitzung des Kommunalparlamentes im Jahr 2018 ruhig zu. Die Politik verabschiedete eine Absichtserklärung zur Wunderline, brachte den Bau neuer Kunstrasenplätze auf den Weg, passte die Friedhofsgebührensatzung neu und legte die Zügigkeit der Oberschulen fest.

Mit der Wunderline soll der Personennahverkehr auf der Bahnstrecke Groningen-Oldenburg-Bremen qualitativ verbessert werden. Moderne Züge sollen für mehr Komfort, weniger Emissionen und eine bessere Zugänglichkeit sorgen. Der Rat erteilte OB Krogmann daher einstimmig die Erlaubnis, eine Absichtserklärung für die Verbesserung der Anschlussmobilität zur Wunderline zu unterzeichnen. In Zukunft soll sich zudem die Fahrzeit nach Groningen auf 2 Stunden verkürzen. Die Wunderline wird maßgeblich von der niederländischen Provinz Groningen vorangetrieben und soll – nach Aussage der PlanerInnen – ausschließlich der Optimierung des Personenzugverkehrs dienen. Auf beiden Seiten der Grenze erhofft man sich positive Effekte für Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Tourismus. In der Oldenburger Kommunalpolitik stößt die Wunderline aber nicht auf uneingeschränkte Gegenliebe. Auf keinen Fall will man hier, dass womöglich durch die Wunderline der Güterverkehr durch Oldenburg zunehmen könnte. Die Fraktion Linke/Piraten beantragte daher eine Klarstellung zur Absichtserklärung. Mit letzterer wurde betont, dass es sich bei der Wunderline aus Sicht Oldenburgs ausschließlich um ein Personenzugverkehrsprojekt handelt. Auch dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. „Die Unterzeichnung der Absichtserklärung ist wichtig, aber wir müssen auf die Details achten“, begründete Hans-Henning Adler (Linke) den Antrag.
Darüber hinaus beschloss der Stadtrat mit den Stimmen von SPD, CDU, Linke/Piraten, WFO/LKR und FDP den Bau von drei neuen Kunstrasenplätzen. „Leider sind herkömmliche Rasenplätze nicht ganzjährig bespielbar, daher brauchen wir neue Kunstrasenplätze“ erklärte Petra Averbeck (CDU). Derzeit stehen in der Stadt vier Kunstrasenplätze (Maastrichter Straße, Flötenteich und Gerhard-Stalling-Straße) zur Verfügung, woraus sich eine Unterversorgung im Nordwesten, im Westen sowie im Süden des Stadtgebietes ergibt. „Die Fußballvereine warten dringend auf das Angebot und den Bedarf kann niemand abstreiten“, setzte sich OB Krogmann für den Bau neuer Anlagen ein. Im vergangenen Jahr seien die Rasenplätze monatelang nicht bespielbar gewesen und der Spielbetrieb hätte nicht aufrecht erhalten werden können. Kritik kam von Rita Schilling (Grüne): „Wir haben Bedenken aufgrund einer möglichen Belastung des Grundwassers durch Mikroplastik und werden nur zustimmen, wenn unsere ökologischen Bedenken ausgeräumt werden.“ Krogmann versprach „so ökologisch wie möglich zu bauen“, dennoch enthielten sich die Grünen, ebenso wie die AfD bei der Abstimmung. Bisher sind nach Planungen der Verwaltung 2,57 Millionen Euro für den Bau der Plätze vorgesehen.
Beschlossen wurden weiterhin Änderungen an der Friedhofsgebührensatzung. Linke/Piraten und AfD äußerten dabei insbesondere Kritik an der nun gebührenpflichtigen Nutzung der Urnenübergaberäume. Für eine Dauer von 60 Minuten werden hier in Zukunft 30 Euro fällig. Die Nutzung der Andachtshalle wurde zudem auf 1,5 Stunden festgelegt, eine Überschreitung wird pro halber Stunde mit 86€ berechnet. Allerdings versicherte die Verwaltung, dass niemand mit der Stoppuhr diese Zeiten überwachen wird und die Regelung flexibel auslegt werden wird. Durch die Änderung der Gebührensatzung rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen von 7.000€. Die Gebührensatzung wurde gegen die Stimmen von Linke/Piraten und AfD beschlossen. Mit großer Mehrheit, unter Enthaltung der AfD, wurde zudem die Festlegung der Zügigkeit der Oberschulen beschlossen. Letztere sollen in Zukunft nicht weniger als drei und nicht mehr als 4 Eingangsklassen aufweisen.

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