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Das Fass ist voll01.12.2021

Infolgedessen hob nun der Justizausschuss Thüringens Höckes politische Immunität auf, was Ermittlungen in diesem Fall ermöglicht. Im Strafantrag von Sebastian Striegel heißt es wie folgt: „Die Äußerung erfolgt als Abschluss einer durchorchestrierten Rede durch den Vertreter einer Partei, die in Thüringen Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Der angezeigte Redner darf gerichtsfest als ›Faschist‹ bezeichnet werden, weil dieses Werturteil auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe.“
Bereits zuvor machte sich die AFD die Losung der SA zu eigen, unter anderem in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, und behauptete damals, sich der Bedeutung dieses Ausspruchs nicht bewusst gewesen zu sein. Ob dies Höcke an dieser Stelle noch gelingen wird? Im März wurde die Thüringer AFD vom Verfassungsschutz als erwiesenes, extremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft.

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