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Geld erstritten17.02.2021
Text: Christoph Kienemann
Dabei handelt es sich um Geld, das den Mitgliedern eigentlich sofort zugestanden hätte und ihnen widerrechtlich – z. B. vom Jobcenter – vorenthalten wurde. Die Mitglieder bekommen jetzt das Geld nachgezahlt, das ihnen aufgrund eines falschen Bescheides verwehrt wurde und sie bekommen auch auf Dauer den höheren Satz.
„Das Jahr 2020 hat von uns allen viel abverlangt. Umso stolzer bin ich darauf, was wir für unsere Mitglieder erreicht haben. Trotz aller Schwierigkeiten haben wir die rechtliche Beratung aufrechterhalten – und das hat sich ausgezahlt. Unsere 26 Kreisgeschäftsführer haben nicht nachgelassen, um den Mitgliedern das zu ermöglichen, was ihnen zusteht. Und da werden wir auch weiterhin nicht nachlassen“, erklärte der Landesverbandsvorsitzende Friedrich Stubbe. Der VdK steht seinen Mitglieder auch bei Fragen rund um die Themen Kurzarbeitergeld oder Aufstockung von Sozialleistungen zur Seite. In beiden Bereichen sind die Anfragen durch die Corona-Pandemie gestiegen.
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