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Unbedingt ummelden!28.12.2020



Text: Christoph Kienemann
Was verbirgt sich hinter diesem Wortungetüm? Wer eine eigene Stromerzeugungsanlage unterhält, erhält von seinem jeweiligen Netzbetreiber Zahlungen wie Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Zahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Wer dieses Geld auch weiterhinbekommen möchte, muss seine Anlage bis spätestens 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Nur wenn dies geschehen ist, kann der Netzbetreiber die ausstehenden Gelder auszahlen. Auch wenn bereits eine Meldung in früheren Registern der Bundesnetzagentur erfolgt ist, müssen sich alle Anlagenbetreiber*innen erneut registrieren. Eine automatische Übernahme der Daten ist aufgrund von Datenschutzauflagen nicht möglich.
Von der Regelung betroffen sind alle Erzeugungsarten wie Photovoltaik-, Windenergie-, Biomasseanlagen nach dem EEG sowie Biomasse-KWK-Anlagen nach dem KWKG oder EE-Stromspeicher. Das Alter der Anlagen spielt keine Rolle. Die Registrierung der Anlagen im Internet unter www.marktstammdatenregister.de möglich. Im Marktstammdatenregister wurden mehrere, zuvor separat geführte Zusammenstellungen von Energieeinrichtungen in einem gemeinsamen Register zusammengefasst. Dazu gehören beispielsweise die Kraftwerksliste, das Anlagenregister und das PV-Meldeportal. Zu den Daten, die erfasst werden, gehören Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Im Unterschied dazu können Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z. B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Ziel der Einführung des Registers war die Vereinfachung der behördlichen Meldepflichten für die Betreiber*innen der Anlagen. Teilweise konnten Meldepflichten abgeschafft werden. Das Register soll einen Überblick über die Anlagen und Akteur*innen des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen. "Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und gebündelt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Indem wir die Daten zentral erfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Energiewende." Das Register stellt den Betreiber*innen von Analgen und Netzen, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit.

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