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Impfzentrum kommt04.12.2020
Text und Foto: Christoph Kienemann
Nach dem Landeskonzept "Covid 19 Impfung in Niedersachsen" vom 17.11.2020 hat die Stadt Oldenburg als untere Katastrophenschutzbehörde die Aufgabe zugewiesen bekommen, Impfzentren einzurichten und zu betreiben. Hierfür sollen nach dem niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz Einsatzaufträge erlassen werden. Insbesondere haben die unteren Katastrophenschutzbehörden auch Ausstattung und Ausrüstung der Impfzentren und der mobilen Impfteams inklusive Verbrauchsmaterial (beispielsweise Schutzausrüstung wie Einweghandschuhe, Infrarotfieberthermometer, Einwegkugelschreiber, Alkoholtupfer) sowie mobile Kühlboxen mit Datenlogger und Akkupacks bereitzustellen. Dafür bewilligte der Stadtrat nun 80.000 Euro. „Die Aufgabe sollte uns motivieren, denn der Impfstoff bereitet uns Hoffnung. Die Weser-Ems-Hallen sind ein hervorragender Ort für ein Impfzentrum“, erläuterte Krogmann. Während die Stadt für die Ausstattung des Zentrums sorgen wird, übernimmt das Land die Personalkosten. Ebenfalls wird das Land die Terminvergabe zentral steuern und dafür ein Management einrichten. Das Land wird auch die Versorgung des Zentrums mit Impfstoffen übernehmen. Das Impfzentrum soll bereits Mitte Dezember betriebsbereit sein.
Während die Bewilligung der Mittel für das geplante Impfzentrum einstimmig erfolgte, verliefen die Debatten über die Veräußerung städtischer Grundstücke kontrovers. Mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP, AfD und WFO/LKR beschloss der Rat den Verkauf eines Grundstückes im Kernbereich des Fliegerhorstes. Auf dem Grundstück können laut städtebaulichem Leitplan ca. 41 Wohnungen entstehen. Die Stadt rechnet dabei mit einem Verkaufserlös von ca. 2,1 Millionen Euro. Insbesondere die Fraktion von Bündnis‘90/Die Grünen kritisierte den Verkauf. „Städtische Grundstücke sollten nicht verkauft werden“, erklärte Kerstin Rhode-Feuerbach. Offenbar gebe es bei der Stadt keine weiteren Überlegungen, Grundstücke als Erbbaurecht zu vergeben. „Wir wollen eine andere Politik“, so Rhode-Feuerbach. Oberbürgermeister Krogmann entgegnete der Kritik, das Erbbaurecht sie vor allem bei Projekten von Genossenschaften und Stiftungen interessant, an dieser Stelle ginge es der Stadt aber auch darum, den Markt zu testen. Investor*innen müssen im Bereich des Fliegerhorstes 50% der Wohnungen im preiswerten Segment erstellen und eine Sozialbindung von 20 Jahren einhalten.
Kontrovers wurde zudem über den Verkauf des Grundstückes Am Festungsgraben 34A diskutiert. Die Verwaltung rechnet bei einem Verkauf von Grundstück und Wohnhaus mit einem Erlös von 230.000 Euro. Eine Sanierung würde 180.000 Euro kosten. Letzteres bezweifelten die Grünen. „Im Exposé spricht die Verwaltung selbst von einem Sanierungsbedarf von 40.000 Euro“ erklärte Kurt Bernhardt (Grüne). SPD und CDU sprachen sich grundsätzlich für den Verkauf des Grundstückes aus. „Ein Neubau kostet im Durchschnitt 500.000 Euro, das Grundstück ist damit eine Chance für Normalverdiener“, so Ulf Prange (SPD). Den Widerspruch in den Sanierungskosten konnte die Verwaltung auf Nachfrage von Hans Henning Adler (Linke) nicht auflösen. Der Beschlussvorschlag wurde daraufhin zurückgezogen und soll in der Dezembersitzung des Rates erneut debattiert werden.
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