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Dürfen die das?04.11.2020
Text: Christoph Kienemann
Bild: © Deutscher Bundestag, Achim Melde
Als Angela Merkel die neuen Lockdown Beschlüsse in ihrer Regierungserklärung begründete, sprach sie von angemessenen und notwendigen Maßnahmen. Würde man nichts gegen die steigenden Infektionszahlen unternehmen, so Merkel, dann wäre das Gesundheitssystem innerhalb von 20 bis 30 Tagen an seiner Belastungsgrenze. Letzteres kann niemand wollen und so sind sich alle Expert*innen einig, dass Maßnahmen auch gegeben sind. Klar ist aber auch, dass die getroffenen Maßnahmen aus politischen Abwägungen heraus getroffen sind. Niemand bestreitet, dass Kultureinrichtungen und Gastronomie größtenteils effektive Hygienekonzepte umgesetzt haben, doch die Schließung dieser Bereiche soll nun die notwendige Verringerung der Kontakte herbeiführen, die notwendig ist, um das Infektionsgeschehen zu bremsen. Daher dürfen beispielsweise Kitas und Schulen offenbleiben, da die Regierungen hier zu große negative Konsequenzen bei einer Schließung befürchten.
Kritik an den Maßnahmen gibt es derweil in zweierlei Hinsicht. Einerseits bemängeln Verfassungsrechtler*innen, dass die Parlamente stärker beteiligt werden müssten. Denn die Schließung von Gastronomie und Kultureinrichtungen, die Ausweitung der Maskenpflicht wird von den Landesregierungen per allgemein Verfügung getroffen, ohne dass die Landtage dazu ein Gesetz beschlossen hätten. Die Legitimation dieser Verfügungen geht allerdings auf einen Beschluss des Bundestages zurück, der die epidemiologische Lage im Land für ein Jahr festgestellt hat.
Dabei wäre auch ein anderer Weg denkbar gewesen. So hätten die Parlamente den Sommer nutzen können, um klar geregelte Corona-Schutzmaßnahmen zu beschließen, die anhand von bestimmten Kennzahlen ergriffen werden könnten. Letzteres würde zu einer besseren Nachvollziehbarkeit und erhöhten Transparenz beitragen. Derzeit basieren die Beschlüsse auf der Ministerpräsidentenkonferenz, die nicht-öffentlich tagt. Die Landesparlamente könnten sich hierzu im Grundgesetz bedienen. Denn wenn Landesregierungen durch Bundesgesetze ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.
Neben diesen theoretischen Diskussionen, gibt es jedoch auch konkrete Maßnahmen, die durch Städte und Länder umgesetzt werden könnten. Expert*innen fordern beispielsweise schon lange, dass z. B. Altenheime mit Schutzmasken ausgestattet werden. Auch der verstärkte Einsatz von Schnelltests, könnte dazu beitragen, das öffentliche Leben trotz Corona aufrecht zu erhalten. Derzeit erhält die Bundesrepublik 10 Millionen solcher Schnelltests pro Monat. Eine Studie des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr kommt zudem zu dem Schluss, dass Raumlüfter einen entscheidenden Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten könnten. Sie würden Viren effektiver bekämpfen als das vorgeschlagene Lüften. Eine Studie der Universität Frankfurt zeigte kürzlich, dass durch Luftreiniger die Ansteckungsgefahr auch in voll besetzten Klassenräumen deutlich sinkt. Diese Vorschläge sind auch der Kultusminister Konferenz bekannt. Bisher scheint aber nur Bayern Interesse an Luftfilteranlagen signalisiert zu haben. Die dortige Landesregierung stellte 37 Millionen Euro für Kohlendioxid-Ampeln und Luftfilter in Schulen bereit. In Niedersachsen fordert die Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft die sofortige Anschaffung von Luftfiltern. „Ohne Investitionen drohen Infektionen! Angesichts der steigenden Corona-Zahlen muss das Spardiktat im Bildungsbereich endlich fallen“, erklärte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth. Mit Sicherheit ließen sich ähnliche Konzepte auch auf den Gastro- und Kulturbereich übertragen und auf diese Weise eine corona-konforme Öffentlichkeit herstellen.
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