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Neues aus der Hauptstadt: Kinobetreiber im Corona-Stress13.08.2020

Text  |  Horst E. Wegener

Statt die Branche das Filmevorführen wie zuletzt mit einer Saalauslastung von 20 bis 25 Prozent als reine Liebhaberei betreiben zu lassen, ermöglicht diese Neuregelung Berlins Kinobetreibern dank einer Saalauslastung von bis zu zwei Dritteln die Rückkehr zu einem wirtschaftlich halbwegs akzeptablen Spielbetrieb. Vom Nutzen solch flankierender Maßnahmen war man schon viel früher sowohl in NRW und Sachsen als auch unter anderem in Österreich, Frankreich und der Schweiz überzeugt – weshalb Christian Bräuer, Vorstandsvorsitzender der AG Kino-Gilde, damit „ein wichtiges Signal für die gesamte Branche“ auf Grün gestellt sah.
Die, wie es der in Berlin mit Zoopalast und Astor und ansonsten bundesweit aktive Kinobetreiber Hans-Joachim Flebbe kürzlich im Fachblatt Blickpunkt: Film ansprach, „überflüssigen und ungerechten“ Einschränkungen in den allermeisten Bundesländern schadeten dem Kino nicht nur in Hinblick auf einen kostendeckenden Betrieb nachhaltig, sondern ein weiterhin geltender 1,50 Meter Mindestabstand könnte zudem die allermeisten großen Neustarts verhindern. „Weniger als Null-Neuinfektionen in Theatern und bisher geöffneten Kinos geht ja wohl nicht“, skizzierte der umtriebige Multiplex- und Arthaus-Kinobetreiber aus Hannover die bundesdeutsche Ausgangslage. Während kleine Programm- und Filmkunstkinos erfreulicherweise  aus verschiedenen Fördertöpfen Überbrückungshilfen erhalten, stünden den größeren unabhängigen Kinos im Lande laut Flebbe „außer leeren Versprechungen und Absichtserklärungen keinerlei Mittel zur Verfügung“.  
Mittlerweile komme er sich in Hinblick auf die niedersächsische Situation wie mit einem Berufsverbot belegt vor. Wohlgemerkt völlig unverschuldet! Als Filmfan frage man sich zusehends mehr: „Will die Landesregierung warten, bis die Insolvenzwelle über große Teile der Kinolandschaft in Niedersachsen hinwegfegt, um dann den kulturellen Kahlschlag mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmen?“ Ein Nachziehen zur NRW-sächsisch-berliner Mindestabstandsregel wäre ein vielversprechender erster Schritt. Also dann…



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