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Zu wenig Erbbaurecht?25.06.2020
Text und Foto: Christoph Kienemann
Derzeit stehend die städtischen Wohnungsbaugrundstücke des Gebiets Am Bahndamm zur Vermarktung an. Die Ratsfraktion von Bündnis‘90/Die Grünen wollte mit einem Änderungsantrag erreichen, dass ausgewiesene städtische Mehrfamilienhausgrundstücke für Investoren und Bauträger auch als Erbbaupachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 60 Jahren vergeben werden können. Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen fand dieser Antrag jedoch keine Mehrheit.
Die Grüne Ratsfraktion will sich weiterhin dafür einsetzen, dass städtische Grundstücke nach dem Erbbaurecht vergeben werden. Für die Vermarktung des Baugebietes Am Bahndamm wollten die Grünen nun erreichen, dass alle Grundstücke im Rahmen des Erbaurechtes vergeben werden. Die Stadt wollte lediglich drei Grundstücke wahlweise im Erbbaurecht vergeben. Damit soll die Stadt ihren städteplanerischen Handlungsspielraum erhalten und die begrenzte Ressource Boden im Eigentum der Stadt erhalten werden, begründete die Fraktion ihren Antrag für den Stadtplanungsausschuss. Des Weiteren ermögliche die Vergabe nach Erbbaurecht eine Reduzierung der Errichtungskosten durch Wegfall der Grundstückskosten, sodass sich dieses positiv auf die verlangten Mieten auswirken kann, führt die Fraktion weiter aus. Sollten sich keine Interessent*innen für eine Vergabe nach Erbbaurecht finden, plädiert die Fraktion für einen stadteigenen Wohnungsbau, anstatt der Veräußerung an einen Investor.
Im Stadplanungsausschuss fand der Antrag jedoch keine Mehrheit. Lediglich die Gruppe Linke/Piraten stimmte für den Antrag. Allerdings stimmten Grüne, SPD und Linke/Piraten für eine Streichung des Wortes „wahlweise“ aus der Verwaltungsvorlage, wodurch zumindest eine Vergabe der drei Grundstücke nach Erbbaurecht gesichert scheint. Für diese Grundstücke gibt es offenbar Interessenten aus dem Stiftungsbereich. Bei der finalen Abstimmung über die Vermarktung der Grundstücke enthielten sich die Grünen, da man nicht der Meinung sei, dass man auf diese Weise testen könne, ob eine Erbpachtvergabe überhaupt angenommen werde, so Sebastian Beer.
Das Erbbaurecht sollte bei seiner Einführung den Wohnungsbau fördern, indem finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zum Bauen gegeben werden sollte. Gleichzeitig sollte es auch als Instrument gegen Bodenspekulationen dienen, denn das Erbbaurecht verpflichtete die Eigentümer*innen dazu, das jeweilige Grundstück tatsächlich zu bebauen. In der Bundesrepublik erlebt das Erbbaurecht in den letzten Jahren eine Renaissance, da die Grundstückspreise stark gestiegen sind.
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