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Undurchsichtig09.06.2020
Weiterhin geschlossen bleiben jedoch Kinos, Theater und Konzertsäle.
Seit diesem Montag hat Niedersachsen die vierte Stufe der Lockerungen während der Corona-Krise erreicht. Während es im sozialen, gastronomischen und touristischen Bereich weitere Lockerungen gibt, bleibt vor allem die Kultur außen vor. Weiterhin gilt, dass persönliche Kontakte auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß beschränkt werden sollen. In der Öffentlichkeit darf man sich nur mit Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand zugleich ohne Abstandsbeschränkungen aufhalten. Auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern bleibt bestehen. Neu ist, dass die Benutzung von Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sowie die Benutzung von Dusch-, Wasch- und Gemeinschaftsräumen in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt wird. Auch die Zahl der Teilnehmer*innen an Hochzeiten, Familienfeiern und Beisetzungen wird in der neuen Verordnung erhöht - auf 50 Personen.
Die Praxis der Lockerungen stößt inzwischen aber auf eine zunehmende Kritik, der sich nun auch der CDU-Landesverband Oldenburg angeschlossen hat. „Was die Menschen aber nicht mehr verstehen und was sie umtreibt, ist die Corona-Verordnung des niedersächsischen Sozialministeriums. Die Menschen verstehen nicht mehr was erlaubt und was verboten ist, Maßnahmen sind nicht nachvollziehbar und juristische Formulierungen und Winkelzüge sorgen für Verwirrung“, die Oldenburger CDU-Landesvorsitzende Silvia Breher. Anstatt stets einzelne Teile der Verordnung zu überarbeiten, solle das Land besser eine neue Regelung schaffen. „Die Menschen, die Wirtschaft, Verbände und Organisationen haben ein Anrecht auf eine klare und verständliche Verordnung, damit sie ihr Verhalten dementsprechend anpassen können. Nur mit Einsicht und Verständnis der Menschen werden wir die Pandemie weiter in den Griff bekommen. Dazu muss die Politik aber nachvollziehbare Reglungen erlassen“, so Breher.
Auch Tobias Roßmann, Geschäftsführer des Casablanca-Kinos sieht die Regelungen kritisch: „Warum Busreisen, Kneipenbesuche und Aufenthalte in Fitnessstudios erlaubt sein sollen, Kinobesuche – mit Abstand und unter Einhaltung der derzeit üblichen Hygienevorschriften sowie ggfs. Begrenzung der Besucherzahlen – aber nicht, ist nicht mehr nachvollziehbar. Wir appellieren an die Politik, die Pläne noch mal zu überdenken.“ Das Casablanca sei auf eine Wiedereröffnung vorbereitet, beispielsweise seien Anpassungen am Ticketsystem vorgenommen worden, um den notwendigen Mindestabstand zu gewährleisten. Anders als in Niedersachsen, sind inzwischen in Schleswig-Holstein klare Regeln für Kulturveranstaltungen erlassen worden. Hier dürfen auch innerhalb geschlossener Räume Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden.
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