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Einschränkungen können auch im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in Behörden gelockert werden14.04.2020
Am Mittwoch, den 15. April, sollen voraussichtlich Entscheidungen über mögliche Lockerungen der derzeitigen Einschränkungen getroffen werden. An diesem Tag wollen die Ministerpräsident*innen der Länder mit der Bundeskanzlerin über eine Exitstrategie beraten. Die derzeit geltenden Maßnahmen werden allerdings noch mindestens bis zum 19. April in Kraft bleiben. Die Ad-hoc-Mitteilung der Leopoldina formuliert derweil erste Leitlinien, für eine Annäherung an ein einigermaßen normales Leben. Als eine der ersten Maßnahmen wird die Wiedereröffnung der Schulen, insbesondere der Grundschulen und der Sekundarstufe I empfohlen. Je höher das Alter der Schüler*innen, desto besser könnten digitale Möglichkeiten des Fernunterrichts genutzt werden. Das Tragen eines „Mund-Nasen-Schutzes“ soll zudem in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Pflicht werden. Hier haben die Forscher*innen den ÖPNV im Blick, so schrieben sie in ihrem Gutachten: "Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte als zusätzliche Maßnahme in bestimmten Bereichen wie dem öffentlichen Personenverkehr Pflicht werden." Schrittweise könnten die Einschränkungen auch im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in Behörden gelockert werden. Die Ermöglichung von gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen hänge davon ab, inwieweit an den Veranstaltungsorten die räumliche Distanz gewahrt werden könne.
Insgesamt kommen die Wissenschaftler*innen zu dem Schluss, dass sich das öffentliche Leben schrittweise wieder normalisieren könne, wenn sich die Neuinfektionen auf niedrigem Niveau stabilisieren, die notwendigen klinischen Reservekapazitäten aufgebaut und die Versorgung der anderen Patienten wieder regulär aufgenommen werden können und die bekannten Schutzmaßnahmen (Hygienemaßnahmen, Mund-Nasen-Schutz, Distanzregeln, zunehmende Identifikation von Infizierten) weiter eingehalten werden würden.
Darüber hinaus richtet die Leopoldina auch einen Appell an die Bundesregierung, da in der Krise auch die Chance für ein gemeinsames europäisches Handeln liege: „Die Bundesregierung sollte diese Chance wahrnehmen und mit der Krise in höherem Maße europäisch-solidarisch umgehen als dies in deren erster Phase geschah, u. a. in Form grenzüberschreitender Hilfeleistungen und anderer Schritte zur gemeinschaftlichen Krisenbekämpfung.“ Hierzu gehört auch, dass sich staatliche Maßnahmen der Wirtschaftsförderung am Kriterium der Nachhaltigkeit orientieren sollten. „Der Aufbau einer klimafreundlichen Wirtschaft und eine konsequente Mobilitäts- und Landwirtschaftswende setzen wesentliche Impulse für Innovation und Wachstum“, heißt es im Gutachten.
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