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Kurz & gut KW1219.03.2025





Texte: Thea Drexhage

Ludwigsburg macht's vor

[font=Bembo]Der 8. März ist lange nicht genug, Gleichberechtigung fordern ist das eine, Frauen und Mädchen tatsächlich vor misogyner Gewalt zu schützen das andere. Im Zuge der Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt macht die Stadt Ludwigsburg in Baden-Würtemberg nun einen großen Schritt nach vorn und erklärte den 10. März zum städtischen Gedenktag für Mädchen und Frauen, die Opfer geschlechterspezifischer Gewalt wurden. Während ein Gedenktag kein aktives Eingreifen darstellt, sorgt er doch für eine breitere Wahrnehmung dieser Thematik in der Öffentlichkeit. Es ist nicht nur die Aufgabe der Betroffenen, Täter anzuzeigen, sondern auch die der Zivilgesellschaft, auf Anzeichen im eigenen Umfeld zu achten, denn ein Großteil von Gewalttaten passiert tatsächlich in Familien, Beziehungen oder dem eigenen Umfeld. Das Datum wurde dabei bewusst gewählt, denn der 11. März ist der nationale Tag zum Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalttaten und Anschläge. Unterstützt wird die Initiative der Stadt vom Weissen Ring, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Opfer von Gewalt und Kriminalität.[/font][font=Bembo] [/font]
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[font=Bembo]Und nach der Schule FÖJ?[/font]

[font=Bembo]Sich für Natur und Umwelt engagieren ist im Gegenzug zu einigen Politikern bei unserer Jugend sehr beliebt. Sich aktiv und nachhaltig einbringen kann man unter anderem bei einem freiwilligen ökologischen Jahr - Voraussetzung dafür ist eine mindestens 9-jährige Schulausbildung und ein Höchstalter von 25 Jahren. In Oldenburg gibt es unter anderem die Möglichkeit, ein FÖJ beim RUZ (Regionales Umweltbildungszentrum Oldenburg) zu absolvieren. Dieses erarbeitet Kursprorgramme für Oldenburger Schulen, die sich mit nachhaltigen Themen befassen. Insgesamt gibt es im Bundesland Niedersachsen über 300 Stellen für FÖJ’ler - Interessierte können alle Informationen dazu auf www.nna.niedersachsen.de eingesehen werden.[/font][font=Bembo] [/font]
[font=Bembo]Wichtige Eckdaten:
Berbungsfrist: bis zum 30.4.2025
Beginn des FÖJ: 1.9.2025
Taschengeld: bis zu 350 € (Kindergeld wird weiterhin gezahlt, gesetzliche Krankenversicherung von der Einsatzstelle übernommen)
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