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Keine Einwände11.06.2020



Text und Foto  |  Christoph Kienemann

Oberbürgermeister Krogmann {SPD) stellte der Politik seinen Entwurf für den Nachtragshaushalt im Finanzausschuss vor. Die Politiker*innen machten klar, dass sie den Haushalt mittragen werden und im Grundsatz keine Einwände gegen die Finanzplanung haben. Allerdings wurde deutlich, dass die Haushaltslage der Stadt bedeutend schlechter aussehen würde, wenn die Zuschüsse aus dem Finanzausgleich geringer ausgefallen wären.

Aufgrund der Corona-Krise rechnet die Stadt Oldenburg mit erheblichen Steuerausfällen, weiteren Ertragsausfällen und Mehraufwendungen, z. B. im Bereich des Jobcenters. Mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 ging die Verwaltung noch von einem Überschuss in Höhe von 13,1 Millionen EUR aus. Die Corona-Krise wird nach aktuellem Stand zu einer Verschlechterung um 24,4 Millionen EUR führen, sodass ein Fehlbetrag von 11,36 Millionen EUR entstehen werde. Daher ist die Stadt dazu verpflichtet, einen Nachtragshaushalt zu verabschieden. Oberbürgermeister Krogmann bekräftigte noch einmal seine Aussage, nicht in die Krise hineinsparen zu wollen. Die Rats-Politiker begrüßten die Planungen. „Es ist gut, dass keine Kürzungen und Steuererhöhungen vorgesehen sind“, so Jonas-Christopher Höpken (Linke). Linke/Piraten wollen sich dafür einsetzen, dass der für die Unterstützung der Kultureinrichtungen vorgesehene Betrag von 300.000 auf 500.000 EUR erhöht wird. Auch SPD, CDU und Grüne, WFO/LKR und FDP brachten keine Kritik an den Planungen vor. Diskussionen gab es lediglich um die vorgesehene Erhöhung der Summe, die als unerheblich angesehen werden soll und für corona-bedingte Ausgaben vorgesehen sein soll. Hier will die Verwaltung den Betrag auf 250.000 Euro erhöhen, bisher liegt die Summe bei 50.000 Euro. Über unerhebliche Beträge kann der Oberbürgermeister entscheiden, ohne die Gremien zu beteiligen. Linke, CDU und Grüne halten diese Erhöhung für überflüssig. Der Rat wird über den Nachtragshaushalt und mögliche Änderungen am 29. Juni entscheiden.
Der Finanzausschuss stimmte darüber hinaus für Auflösung des Eigenbetriebs Hafen und dessen Wiedereingliederung in die Kernverwaltung. Dieser Wechsel der Rechtsform soll zum Haushaltswechsel 2020/2021 vollzogen werden. Mit der Rückführung des Eigenbetriebes in ein Produkt des Kernhaushalts und Eingliederung in das Amt 20 erhofft sich die Verwaltung zahlreiche Kosten-, Effizienz-und Organisationsvorteile. So würde das Handbuch Beteiligungen mit seinen zahlreichen Pflichten keine Anwendung mehr finden und die Aufstellung eines eigenständigen Wirtschaftsplans, die separate Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und das separate und für den Eigenbetrieb überdimensionierte Quartalsberichtswesen würden entfallen.
Der Ausschuss verabschiedete zudem die Jahresabschlüsse 2017 der Oldenburger Bäder. Aktuell sind die Schwimmbäder stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. So erwartet die Bäderbetriebsgesellschaft für 2020 einen Fehlbetrag von ca. 5,5 Millionen Euro. Geplant waren lediglich 2,6 MillionenEuro. Es gelte nun, die Bäder schrittweise wieder zu öffnen und das Vertrauen der Besucher*innen wieder herzustellen.

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