LzOLzO
OLDENBURG
Samstag

23

November

Foto:
Über den Dächern von Oldenburg

Hier geht es zu den aktuellen Ausgaben

Suche:

direkte Antwort ohne Umwege!

Kleinanzeigen

Aktuelles

Grundbesitz erhalten?
Grüne wollen Verkauf des Parkhotels nach Erbbaurecht12.05.2020



Für die Ratssitzung am 25. Mai hat die Ratsfraktion der Grünen einen Antrag gestellt, durch den die Verwaltung beauftragt werden soll, die Vergabe des bebauten Grundstücks des ehemaligen Park-Hotels im Wege des Erbbaurechts zu prüfen und in dieser Sache Kontakt mit den potenziellen Käuferinnen quteko Projektmanagement GmbH und Capital Real GmbH & Co.KG aufzunehmen. Hintergrund des Antrages ist ein Bericht der Verwaltung im letzten Finanzausschuss. Demnach zeigte sich die Verwaltung offen für das Instrument des Erbbaurechtes, insbesondere bei Grundstücken soll das Erbbaurecht eine Alternative zum Verkauf darstellen. Bei Wohnungsbaugrundstücken könnte demnach ein Erbbauzins von 2,5 % vereinbart werden und ein Erbbaurecht für eine Dauer von 60 Jahren vereinbart werden. Ein solche Regelung sei sinnvoll, da die Flexibilität beim Thema Wohnen eine immer größere Bedeutung erlange, berichtete die Verwaltung im Finanzausschuss.
Die Grüne Ratsfraktion plädiert seit Längerem für die Vergabe von Grundstücken nach dem Erbbaurecht. Dafür spräche, dass die Stadt ihr Grundvermögen nicht veräußern würde, sondern sich ihr Eigentum halten würde, heißt es im Antrag für die Ratssitzung. Gerade beim Thema preisgünstiger Wohnraum sei die Anwendung des Erbbaurechtes sinnvoll: „Um eine solche konzeptgebundene Vergabe handelt es sich auch bei dem Objekt Cloppenburger Str. 418, weshalb vor einem Verkauf das Gespräch mit den Kaufinteressenten gesucht und das Angebot der Vergabe im Wege des Erbbaurechts unterbreitet werden sollte.“
Das Erbbaurecht sollte bei seiner Einführung den Wohnungsbau fördern, indem finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zum Bauen gegeben werden sollte. Gleichzeitig sollte es auch als Instrument gegen Bodenspekulationen dienen, denn das Erbbaurecht verpflichtete die Eigentümer*innen dazu, das jeweilige Grundstück tatsächlich zu bebauen. In der Bundesrepublik erlebt das Erbbaurecht in den letzten Jahren eine Renaissance, da die Grundstückspreise stark gestiegen sind. Dabei führte auch ein stetiger Druck aus der Zivilgesellschaft zu einem Umdenken bei Politik und Verwaltung. So setzte sich die Berliner Initiative Stadt Neudenken für das Erbbaurecht ein und auch in München gibt es eine Bürgerbewegung, die das Instrument in der Stadtpolitik verankern will.

Falls der Artikel gefällt:
Unterstützt unsere Arbeit:
Das geht per PayPal
oder per Überweisung: MoX-Verlag, Raiffeisenbank Oldenburg DE69280602280033311500

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.

Um hier Kommentare abgeben zu können müssen Sie sich erst Anmelden!

Benutzername:     Passwort:    

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben oder Sie sich registrieren wollen Klicken Sie bitte hier.


Sonderseiten
EXB Handwerk
MoX-DIABOLO Ratgeber