LzOLzO
OLDENBURG
Samstag

23

November

Foto:
Jugend in Oldenburg

Hier geht es zu den aktuellen Ausgaben

Suche:

direkte Antwort ohne Umwege!

Kleinanzeigen

Aktuelles

DIABOLO Wochenzeitung:
Das Urteil ist gesprochen
Über die beiden letzten Prozesstage im Falle Niels Högel12.06.2019

Text  |  Michael Richter

Niels Högel hat das Abschlusswort und bittet nochmals die Angehörigen um Entschuldigung für sein nicht zu beschreibendes Verhalten. Die Öffentlichkeit bittet er, trotz seiner Taten, das Vertrauen in die Medizin und seine Mitarbeiter nicht zu verlieren. Am letzten Verhandlungstag ging der Vorsitzende Richter Bührmann in seiner Urteilsbegründung intensiv auf die Sichtweise des Gerichts und seine persönliche ein. Er habe noch nie derartig Unvorstellbares erlebt. „Ich musste mich jeden Tag der Unvorstellbarkeit und Unbegreiflichkeit stellen, wo eigentlich der normale Verstand kapituliert.”
Bührmann entschuldigte sich nochmals bei den Angehörigen, insbesondere die 15 Fälle, in denen Mord nicht eindeutig zuzuordnen war. Er betonte, dass wirklich alles versucht worden war und absolut keine Mühen und Kosten gescheut worden sind. In der deutschen Justiz ist aber der oberste Grundsatz „Im Zweifel … für den Angeklagten“ unantastbar.
Sehr deutlich wurde der Richter in seinen Feststellungen zu den Mitarbeitern und Zeugen des Klinikums Oldenburg. Die Vorwürfe des Meineides betreffen 8 Mitarbeiter des Klinikums. Den persönlichen Auftritt des Vorstandes des Klinikums Oldenburg, bezeichnete Richter Bührmann wörtlich als „unglücklich“.  Dr. Tenzer hatte wichtige Unterlagen über Jahre zurückgehalten und Zeugenbeistände bestellt, die im Ergebnis den „Eindruck des Maulkorbes“ vermittelten.
Inzwischen hat Dr. Dirk Tenzer auf die Vorwürfe seitens des Richter Bührmann in einer persönlichen Erklärung öffentlich reagiert.  „Die von dem Vorsitzenden erhobenen Vorwürfe sind sachlich unzutreffend. Sie sind geeignet, das Ansehen meiner Person in der Öffentlichkeit zu beschädigen und meiner beruflichen Position zu schaden. Diesen Anschuldigungen trete ich daher entschieden entgegen.”
Man darf gespannt sein, wie die Stadt Oldenburg auf das Urteil und die Urteilsbegründung reagieren wird.

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.

Um hier Kommentare abgeben zu können müssen Sie sich erst Anmelden!

Benutzername:     Passwort:    

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben oder Sie sich registrieren wollen Klicken Sie bitte hier.


Sonderseiten
EXB Handwerk
MoX-DIABOLO Ratgeber