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DIABOLO Wochenzeitung:
Mehr Sicherheit? Landtag stimmt für neues Polizeigesetz22.05.2019

Text  |  Christoph Kienemann

Im Mai letzten Jahres beschloss der bayrische Landtag ein neues Polizeigesetz für den Freistaat. Die Kritik an diesem neuen Gesetz war damals scharf. „Man muss sich klar sein darüber, dass damit die größte und umfassendste Kontrollkompetenz geschaffen worden ist für eine Polizei in Deutschland seit 1945. So weit in das Privatleben von Bürgern hat die Polizei noch niemals eindringen dürfen“, so Hartmut Wächtler, Gutachter zum Polizeiaufgabengesetzt, im WDR. Erstmals wurden auch polizeiliche DNA-Analysen zum Zweck der Gefahrenabwehr erlaubt. Dabei geht es um die Herleitung äußerer Merkmale wie Augen-, Haar-, oder Hautfarbe, dem biologischen Alter und der „biogeographischen Herkunft“ aus der DANN zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Am 14. Mai dieses Jahres verabschiedete nun auch der neidersächsische Landtag ein neues Polizeigesetz, das zwar ohne DNA-Analysen auskommt, aber auch von zahlreichen ExpertInnen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft kritisiert wird. Die Sprecherin des Bündnisses #noNPOG - Nein zum niedersächsischen Polizeigesetz, Juana Zimmermann erklärte: „Wir sind erschrocken, wie die Bürgerrechte von SPD und CDU mit Füßen getreten werden und jegliche Bedenken von Jurist*innen und Bürgerrechtler*innen übergangen werden.” Das Bündnis hatte im Laufe des letzten Jahres immer wieder zu Demonstrationen gegen das Polizeigesetz aufgerufen und insgesamt 23.000 Menschen auf die Straße gebracht.
Das neue niedersächsische Polizeigesetz gibt der Polizei das Recht, Personen bis zu 35 Tagen in Haft zu nehmen, wenn diese im Verdacht stehen, in der nahen Zukunft eine terroristische oder andere schwere Straftat zu begehen. Weiterhin kann die Polizei sogenannte Trojaner-Programme einsetzen, um Online-Durchsuchungen durchzuführen. Auch elektronische Fußfesseln, zur Überwachung des Aufenthaltsortes von Personen, sind Teil des neuen Gesetzes. „Oldenburg wird durch das neue Gesetz sicherer“, betont hingegen die Oldenburger Landtagsabgeordnete Dr. Esther Niewerth-Baumann nach der Verabschiedung des Gesetzes. „Mit diesem zukunftsfähigen Polizeigesetz schaffen wir Instrumentarien, die es der Polizei ermöglichen, auf aktuelle Bedrohungen angemessen zu reagieren. Die Expertenanhörungen mit Rechtswissenschaftlern, Polizeipraktikern und Gewerkschaften, aber auch mit allen anderen gesellschaftlich relevanten Interessengruppen zeigen, dass uns als die CDU die Praxisnähe und Ausgewogenheit des neuen Gesetzes am Herzen liegen.“ Ursprünglich sollte das Gesetzt bereits im Jahr 2018 verabschiedet werden. Die zusätzlichen Monate habe man für Änderungen am Text genutzt. „Im neuen Gesetz wurden zusätzliche Richtervorbehalte eingeführt, eine Präventivhaft verfassungssicher formuliert, gegen Clankriminalität oder Kinderpornografie kann nun effizienter und frühzeitiger etwas getan werden. Zudem wurden die Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Bodycams bei Polizeibeamtinnen und -beamten und für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschaffen. Es zeigt sich somit, dass wir als CDU die Partei für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind“, so Niewerth-Baumann. Zuvor war das Polizeigesetz auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages kritisiert worden. Insbesondere kritisieren die JuristInnen die Ausweitung des Begriffes der terroristischen Straftat, hielten sie für verfassungswidrig. Die Grünen und die FDP haben bereits angekündigt, dass sie gegen das Polizeigesetz eine Verfassungsbeschwerde einlegen werden.

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